Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0417

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Fahrradwege, die von entgegengesetzt benutzbaren Radwegen zu- oder abführen, werden durch Richtungspfeile und Piktogramme wie in Anlage 1 dargestellt, als Einrichtungsradwege bis Ende Mai 2017 gekennzeichnet.

 

Das Ende des Zweirichtungsradwegs auf der Langen Brücke wurde z.B. bereits 2015 mit einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung (Anlage 1) im Bereich des Westausgangs Hauptbahnhof versehen.

 

An der Humboldtbrücke wird in diesem Zusammenhang im Einmündungsbereich Berliner Straße die Markierung Typ c der Anlage 1 markiert werden.

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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