Beschlussvorlage - 17/SVV/0351
Grunddaten
- Betreff:
-
EINE Stadt für ALLE - Integrationskonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2016-2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2017
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07.06.2017
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05.07.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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23.05.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion
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Vorberatung
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23.05.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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31.05.2017
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14.06.2017
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.06.2017
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat das erste Integrationskonzept der Landeshauptstadt Potsdam im Juli 2008 verabschiedet (DS 08/SVV/0434). Die Fortschreibung des Konzeptes ist alle drei bis vier Jahre vorgesehen. Die erste Fortschreibung des Konzeptes für die Jahre 2012-2015 wurde am 4. April 2012 (12/SVV/0088) beschlossen.
Die aktuelle Fortschreibung des Konzeptes erfolgte in einem breiten Beteiligungsverfahren, beginnend im Februar 2015. Seit dem Prozessbeginn kamen enorme Herausforderungen auf die Integrationsarbeit zu. Die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge wuchs immens. Potsdam erfuhr gleichzeitig auch einen starken Zuzug von weiteren migrantischen Gruppen. Auch in der Gesetzgebung erfolgten zahlreiche Änderungen. Als Prozessergebnis lag mit Stand vom 28. Juli 2016 die Vorlage „EINE Stadt für ALLE - Integrationskonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2016 – 2020“ vor (DS 16/SVV/0511) Diese Vorlage hat der Oberbürgermeister am 14. September 2016 - mit Blick auf das Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2016 Teil I Nr. 39 vom 5. August 2016) - zurückgezogen und angekündigt, die Beschlussvorlage dem entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt neu einzubringen.
Der Oberbürgermeister hat im September 2016 die Verwaltung um die Prüfung gebeten, ob und inwieweit die im neuen Integrationsgesetz getroffenen Regelungen mit den im Entwurf der Fortschreibung des Integrationskonzeptes formulierten Zielen vereinbar sind. Die Prüfung erfolgte in Form einer Synopse durch den Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung. Für die Erörterung der möglichen Auswirkungen des neuen Integrationsgesetzes auf den Integrationsprozess der Geflüchteten fand ein Fachtag am 10. Oktober 2016 statt.
In der vorliegenden neuen Fassung des Integrationskonzeptes wurden
- die vom Geschäftsbereich 3 erarbeitete Synopse vollständig eingearbeitet;
- der Teil III.1 neu formuliert, indem er beschreibt, dass die Gesamtsteuerung der „Querschnittsaufgabe Integration“ einer Klärung und verbindlicher Festlegungen bedarf;
- die bei der Erarbeitung des Konzeptes formulierten Maßnahmenvorschläge im Anhang des Konzeptes platziert; mit dem Hinweis, dass diese nicht als verbindlich anzusehen sind, sondern bedürfen – auch aus finanziellen Gründen – Einzelbeschlüssen der Stadtverordnetenversammlung oder im Verwaltungsvollzug und
- einige Ausführungen der Erstvorlage redaktionell gekürzt.
Das vorliegende Integrationskonzept gibt eine fundierte Beschreibung der Ausgangslage, Problemfelder und Ziele der Potsdamer Integrationsarbeit und benennt dabei 77 Ziele und 138 Maßnahmenvorschläge, die von den Beteiligten gemeinsam in vertrauensvoller Zusammenarbeit erarbeitet wurden. Wann, wie genau, mit welchem Finanzbedarf, in wessen federführender Zuständigkeit diese Ziele konkretisiert werden können, welche Wirkung sie entfalten und welche weiteren Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig sein könnten, sind Fragen, die auf der Grundlage - im Prozess der Umsetzung - des vorliegenden Integrationskonzeptes beantwortet werden können.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich finanzielle Auswirkungen, die von der Berücksichtigung in zukünftigen Haushaltssatzungen abhängig sind. Insofern stehen sie unter Haushaltsvorbehalt.
Aufbauend auf der soliden Grundlage des Konzeptes sollen in weiteren begleiteten Prozessen konkrete und prioritäre Ziele und Maßnahmen für konkrete Zeiträume erarbeitet werden. Erst die so erarbeiteten Ziel- und Maßnahmen-Kataloge ermöglichen die Darstellung der finanziellen Auswirkung der Umsetzung der geplanten Maßnahmen und deren Einbringung in die Haushaltverhandlung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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182,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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36,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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297,1 kB
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