Antrag - 17/SVV/0424

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das Arbeitsmarktprogramm des Potsdamer Jobcenters in jedem Kalenderjahr unmittelbar nach seiner Beschlussfassung durch die Trägerversammlung veröffentlicht wird.

Dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion sind in seiner Sitzung jeweils nach der Beschlussfassung durch den Geschäftsführer des Jobcenter Potsdam die Schwerpunkte des Arbeitsprogrammes vorzustellen.

Der Stadtverordnetenversammlung Potsdam ist in ihrer Sitzung im Juli 2017 mitzuteilen, ab wann die Veröffentlichung wirksam wird.

 

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Erläuterung

Begründung:

Seit einigen Jahren ist eine Veröffentlichung des Arbeitsmarktprogramms des Jobcenters immer erst nach Aufforderung durch die Stadtverordneten erfolgt. Diesem zeitlich und organisatorischen Umweg soll mit einer Beschlussfassung zu diesem Antrag Einhalt geboten werden.

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