Antrag - 17/SVV/0476

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Am Alten Markt 10 unmittelbar in die anstehenden Prüfungs- und Entscheidungsvorgänge zum künftigen Umgang mit dem Gebäude einbezogen werden.

Durch ein transparentes Vorgehen soll gesichert werden, dass die Wohnqualität für die zum Teil langjährigen Mieterinnen und Mieter angesichts der noch nicht abschließend geklärten Perspektive des Hauses nicht eingeschränkt wird.

Dazu ist die Stadtverordnetenversammlung im September 2017 zu informieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

Nach der gegenwärtigen Beschlusslage ist für 2022 der Abriss des Hauses Am Alten Markt 10 vorgesehen. Durch den Begleitbeschluss zum Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte ist festgelegt worden, dass mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Prüfung vorzunehmen ist, ob und wie durch einen Neubau mindestens der gleiche Wohnungsbestand dargestellt werden kann. Insofern ist die Gegenüberstellung des Erhalts und der Sanierung des vorhandenen Wohngebäudes dem Neubau städtischer Wohnungen auf diesem Grundstück gegenüberzustellen. Mit den Entscheidungen zum Alten Markt ist unter anderem der Abriss des Fachhochschulgebäudes beschlossen worden. Das hat voraussichtlich schon bis 2019 unmittelbare Auswirkungen auf das große Wohngebäude Am Alten Markt 10. Davon ist unter anderem der Zugang zum Wohnhaus betroffen. Aus diesen Rahmenbedingungen ergibt sich eine große Verunsicherung bei den Mieterinnen und Mietern.

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