Beschlussvorlage - 17/SVV/0483

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des eingereichten Entwurfs zur Änderung der Kinderspielplatzsatzung den Trägern öffentlicher Belange gem. § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs durchzuführen.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit dieser Überarbeitung wird sichergestellt, dass die neue Brandenburgische Bauordnung als Ermächtigungsgrundlage auf die vorliegende Ortssatzung in vollem Umfang Anwendung findet.

 

Dies hat u.a. zur Folge, dass die Pflicht zu Herstellung von Spielplätzen bereits bei einem Bauvorhaben ab 3 Wohnungen besteht, gleichzeitig dem Bauherren aber auch die Möglichkeit der Ablöse dieser Verpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages eingeräumt wird. Die hierfür eingenommen Beträge sind durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für den Bau öffentlicher Kinderspielplätze zu verwenden.

 

Darüber hinaus wird den aktuellen Gegebenheiten Rechnung getragen und für alle potentiellen Nutzer die uneingeschränkte Zugänglichkeit und Benutzbarkeit der auf der Basis dieser Satzung errichteten Spielflächen ermöglicht.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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