Beschlussvorlage - 17/SVV/0688
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)"
Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs sowie
Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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13.09.2017
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08.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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26.09.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ entschieden (gemäß Anlagen 4A, 4B, 5A, 5B, 6A und 6B).
- Der Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 7 und 8).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht durch einen Dritten übernommen werden.
Die Höhe der Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Grunderwerb Erschließungca. 31.9005410003 / 7821000
Herstellung Erschließungca. 431.2505410003 / 7852000
Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich in den Jahren 2021 bis 2022.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Folgekosten
Folgekosten, die nach Realisierung der Planung erst ab 2022 zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrsflächen angenommen.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Instandhaltung öffentlicher
Erschließungsanlagenca. 1952,505410003 / 5221200
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,4 kB
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2
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548,2 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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352,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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317,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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98,1 kB
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9
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(wie Dokument)
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202,6 kB
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10
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(wie Dokument)
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808,2 kB
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11
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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