Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0740

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS 17/SVV/0562) wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen kleinteiliger Maßnahmen zur Schulwegsicherung eine zügige Verbesserung der Situation in der Knobelsdorffstraße herbeizuführen. Insbesondere soll das illegale Parken in den Kreuzungsbereichen durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel Abpollerung verhindert werden und die Barrierefreiheit der Straßenquerungen (Absenkung von Bordsteinkanten) hergestellt werden.

 

Stand der Maßnahmenumsetzung zum 15. August 2017:

 

Zurzeit werden im erweiterten Umfeld der Grundschule über bereitstehende finanzielle Mittel im laufenden Aufwand zur Straßenunterhaltung Bordabsenkungen an der Kantstraße umgesetzt. Weitere Borde sollen in der Haeckelstraße abgesenkt werden. Die Bauarbeiten dafür werden dieses Jahr abgeschlossen.

 

Zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Schüler/Innen wurde die Halteverbotsstrecke vor der Grundschule am 20.07.2016 angepasst. Bei einer vor Ort Besichtigung wurde festgestellt, dass eine Aufstellung von Pollern keinen signifikanten Sicherheitsgewinn ergeben würde.

 

Zur Erhaltung der Schulwegsicherheit sind im Jahr 2016 ferner zwei Maßnahmen im Umfeld der Knobelsdorffstraße durchgeführt worden:

 

In der Knobelsdorffstraße selbst ist mit der verkehrsrechtlichen Anordnung (Aktenzeichen: 4753-FB/ 16-00071) vom 11.04.2017 die Länge des halbseitigen Gehwegparkens angepasst worden.

 

In der Haeckelstraße ist die eingeschränkte Haltverbotstrecke im Rahmen der Schulwegsicherung durch die verkehrsrechtliche Anordnung (Aktenzeichen: 4753-FB/ 16-00152) vom 15.07.2016 angepasst worden.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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