Antrag - 17/SVV/0719

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, r Grundstücke der Halbinsel „Stinthorn in Neu Fahrland ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, sodass hier ein Uferweg entstehen kann. Das Uferwegekonzept sollte dementsprechend geändert werden. Bis der Bebauungsplan beschlossen ist, möge eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden, sodass bei eventuellen Grundstücksverkäufen die Grundstücke für den zukünftigen Uferweg gesichert werden können.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In Beantwortung der kleinen Anfrage 17/SVV/0659 vom 24.08.17 wurde mitgeteilt, dass derzeit keine Möglichkeit bestehe, hier einen Uferweg zu schaffen, da im Uferwegekonzept kein durchgängiger Uferweg oder Rundweg auf der Halbinsel Stinthorn vorgesehen sei. Zur Sicherung des Uferweges um das Stinthorn müsste unter anderem eine Änderung der Uferwegekonzeption und eine neue Bauleitplanung beschlossen werden. Mit diesem Antrag soll im Rahmen einer relativ rasch umsetzbaren Vorkaufsrechtssatzung die öffentliche Zugänglichkeit für einen zukünftigen Uferweg am Krampnitzsee gesichert werden.

 

 

 

 

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