Beschlussvorlage - 17/SVV/0723

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der Landeshauptstadt Potsdam obliegt nach § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes die ordnungsgemäße Reinigung der Straßen (Straßenreinigung und Winterdienst). Art und Umfang der Reinigung richten sich nach den örtlichen Erfordernissen.

Die Landeshauptstadt Potsdam betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Gebühren zu erheben.

Mit Ablauf des Kalkulationszeitraumes 2016/2017 ist die Kalkulation und Beschlussfassung der Benutzungsgebühren Straßenreinigung sowie Winterdienst 2018/2019 erforderlich. Unter Anwendung des KAG kann der Kalkulationszeitraum zwei Jahre betragen. Hiervon soll wiederum Gebrauch gemacht werden. Die vorliegende Kalkulation umfasst den Zeitraum 2018 /2019

In Auswertung der geltenden Rechtslage und der durchgeführten Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in den zurückliegenden Jahren (Widersprüche und Klagen) und der bundesweiten Rechtsprechung zum Thema wurde die Straßenreinigungssatzung  vom 09.11.2015 einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung unterzogen.

Vereinzelt sind Klarstellungen erfolgt (z. B. § 1 Abs. 7, § 3 Abs. 7, § 3 Abs. 10,  § 4 Abs. 2, 5, 6 und 10, § 9).

Weiterhin ist eine Anpassung des Reinigungsturnus und der Zuordnung von Straßen in Reinigungsklassen auf Grund eines veränderten Reinigungsbedarfes erfolgt (Anlage Straßenverzeichnis). Die Reinigungsklasse 1 wird erweitert um Friedrich-Ebert-Straße (Abschnitt vom Nauener Tor bis Breite Straße), den Alten Markt, Humboldtstraße, Otto-Braun-Platz, Steubenplatz, Lange Brücke und Bahnhofsvorplatz (Hauptbahnhof).

 

Unter Berücksichtigung des Vorgenannten ergeben sich nachfolgende Gebührensätze für 2018/2019 im Vergleich zu 2016/2017

 

2016/20172018/2019

RK 179,68 € 82,71 €

RK 223,31 € 26,87 €

RK 4  3,48 €   3,59 €

RK 5  2,43 €   2,33 €

Winterdienst  4,06 €   4,03 €

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg werden Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen, hier die Straßenreinigung und den Winterdienst, erhoben.

Die finanziellen Auswirkungen sind in Anlage V „Darstellung der Haushaltsansätze 2018/2019“ aufgeführt.

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