Antrag - 16/SVV/0741
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsverlagerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2016
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25.01.2017
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08.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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17.01.2017
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10.10.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein besonders Verkehrsmonitoring insbesondere in Anliegerstraßen und Straßen zur Erschließung von Wohngebieten durchzuführen mit dem Ziel, festzustellen, wo sich neben den für den Durchgangsverkehr vorgesehenen Straßen parallele Durchgangsverkehrsrouten herausbilden. Mögliche Gegenmaßnahmen wie z.B. bei der Verkehrslenkung und Verkehrsführung zu prüfen und umzusetzen sowie bei weiteren Verkehrskonzepten und Planungen zu ziehende Konsequenzen zu berücksichtigen.
Erste Feststellungen sind im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie dem Hauptausschuss bis Ende des ersten Quartals 2017 und danach halbjährlich vorzustellen.
Erläuterung
Begründung:
Grundsätzlich sollen die Hauptverkehrsstraßen den Hauptteil des Motorisierten Verkehrs bewältigen. Das weitere Straßennetz, insbesondere die Anliegerstraßen mit überwiegender Wohnnutzung sollen nur der Erschließung der entsprechenden Gebiete dienen. Dabei sind lt. Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bis 400 Kfz/Stunde verträglich. Dieser Verkehr muss bzw. kann auch nicht ausschließlich Anliegerverkehr der jeweiligen Straße sein, sondern durchaus auch in begrenztem Maß Durchgangsverkehr zu benachbarten Gebieten und als Verbindung zwischen zwei übergeordneten Straßen. Ob diese Nichtanliegerfunktion für einzelne Straßenabschnitte verträglich ist oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden. Es haben sich in Potsdam bereits solche Verkehrsverlagerungen entwickelt, die näher untersucht werden müssen, wie die Verwaltung in der DS 16/SVV/0683 feststellt.