Antrag - 02/SVV/0859
Grunddaten
- Betreff:
-
Steuerliche Behandlung von Immobilien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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04.12.2002
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22.01.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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08.01.2003
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Beschlussvorschlag
Der
Oberbürgermeister wird gebeten, im Wege seines Einflussbereiches - zum Beispiel
über den deutschen Städte- und Gemeindetag - darauf hinzuwirken, dass die
steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien nicht weiter zu
Ungunsten der Investoren verschlechtert wird.
Er soll
hierzu die Stadtverordnetenversammlung im März 2003 über seine Bemühungen
informieren.
Erläuterung
Die
Bestehenden Bemühungen der Bundesregierung, die Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen für Immobilien der generellen Steuerpflicht zu
unterwerfen, das heißt die Abschaffung der ohnehin schon kürzlich verlängerten
10-Jahresfrist, hätten wahrscheinlich erhebliche Umschichtungen der
Vermögensanlagenportofolios zur Folge – auch der Potsdamer Immobilienmarkt wäre
betroffen. Vor allem vor dem Hintergrund des immer noch hohen
Sanierungsbedarfes in Potsdam würden Kapitalanleger vor Investitionen
zurückschrecken.