Antrag - 17/SVV/0621

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass ab 2015 positive Jahresergebnisse hälftig der Gewinnrücklage( Überschuss aus ordentlichem Ergebnis) zugeführt werden. Die andere Hälfte sollte für besondere zusätzliche ungeplante Maßnahmen (wie z B EDV Ausstattung an Schulen, Schulspeisung etc., auch Steuersenkungen-Grundsteuer, Gewerbesteuer-sollten kein Tabu sein) verwendet werden. Über mögliche Projekte beraten dann die Stadtverordneten jeweils in der zweiten Hälfte eines Jahres.

 

  1. Aus der Gewinnrücklage zum 31.12.2014 sind Mio. 20 dem Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilienservice“(KIS) zur Verfügung zu stellen, um die geplante Kreditaufnahmen zu reduzieren und somit die Mietbelastungen aus Neubauten für die Landeshauptstadt zu verringern.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Vergangenheit sind erhebliche Jahresüberschüsse angefallen. Die kumulierten Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis betragen zum 31.12.2014 €  50.148.072 die aus  außerordentlichem Ergebnis €. 13.985.391. Zudem bestehen in erheblichem Umfang sog. Aufwandsrückstellungen, die zwar nach Kommunalrecht erlaubt, in der Privatwirtschaft durch Änderungen des Handelsgesetzbuches 2008 abgeschafft wurden, um die Bildung von stillen Reserven zu erschweren.

 

 

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