Antrag - 17/SVV/0621
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Jahresergebnisse 2015 ff
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bürgerbündnis-FDP
- Einreicher*:
- Fraktion Bürgerbündnis-FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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13.09.2017
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07.03.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.10.2017
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22.11.2017
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17.01.2018
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21.02.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass ab 2015 positive Jahresergebnisse hälftig der Gewinnrücklage( Überschuss aus ordentlichem Ergebnis) zugeführt werden. Die andere Hälfte sollte für besondere zusätzliche ungeplante Maßnahmen (wie z B EDV Ausstattung an Schulen, Schulspeisung etc., auch Steuersenkungen-Grundsteuer, Gewerbesteuer-sollten kein Tabu sein) verwendet werden. Über mögliche Projekte beraten dann die Stadtverordneten jeweils in der zweiten Hälfte eines Jahres.
- Aus der Gewinnrücklage zum 31.12.2014 sind € Mio. 20 dem Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilienservice“(KIS) zur Verfügung zu stellen, um die geplante Kreditaufnahmen zu reduzieren und somit die Mietbelastungen aus Neubauten für die Landeshauptstadt zu verringern.
Erläuterung
Begründung:
In der Vergangenheit sind erhebliche Jahresüberschüsse angefallen. Die kumulierten Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis betragen zum 31.12.2014 € 50.148.072 die aus außerordentlichem Ergebnis €. 13.985.391. Zudem bestehen in erheblichem Umfang sog. Aufwandsrückstellungen, die zwar nach Kommunalrecht erlaubt, in der Privatwirtschaft durch Änderungen des Handelsgesetzbuches 2008 abgeschafft wurden, um die Bildung von stillen Reserven zu erschweren.