Beschlussvorlage - 17/SVV/0786
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfernsee", Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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08.11.2017
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06.12.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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23.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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28.11.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfernsee“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).
- Der Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfernsee" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 3 und 4).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfernsee“ zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Anlage 1Kurzeinführung(2 Seiten)
Anlage 2AAbwägungsvorschlag Öffentlichkeit(1 Seiten)
Anlage 2BAbwägungsvorschlag Träger öffentlicher Belange(13 Seiten)
Anlage 3Bebauungsplan(1 Plan)
Anlage 4Begründung mit Umweltbericht(79 Seiten)
Hinweis zu den Planunterlagen: Das Original des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000 kann jederzeit im Bereich Verbindliche Bauleitplanung eingesehen werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.
Folgekosten
Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der privaten Steganlage durch einen Dritten übernommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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61,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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715,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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12,1 MB
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