Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0897
Grunddaten
- Betreff:
-
Werbesatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Holtkmamp, Tel. 2515
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.12.2002
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22.01.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 08.05.2002 den
Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Dezember 2002 eine geänderte Werbesatzung
zu erarbeiten. Folgende Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen:
I. Rechtssicherheit
für die Werbetreibenden
II. Förderung
des Wettbewerbs in der Werbewirtschaft
III. Verwendung
internationaler Formate und
IV. die
Sicherung der Einnahmen für die Stadt
(DS
02/SVV/0247).
Mit
dieser Mitteilungsvorlage kann zunächst nur ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
Zur
Überarbeitung der bestehenden Werbesatzung sind bereits verwaltungsinterne
Vorarbeiten erbracht worden. In deren Ergebnis ist deutlich geworden, dass
aufgrund der vielschichtigen fachlichen und auch rechtlichen Anforderungen eine
grundlegende Überarbeitung der Satzung erforderlich ist.
Wegen der
unterschiedlichen Problemlagen in den einzelnen Stadtgebieten soll die
Überarbeitung der Werbesatzung auf eine stärkere räumliche Differenzierung
ausgerichtet sein. Vorgesehen ist daher nicht eine Überarbeitung der
Werbesatzung in ihrer Gesamtheit, sondern die Erarbeitung von auf Teilbereiche
des Stadtgebietes beschränkten Werbesatzungen, die die bisherige
gesamtstädtische Satzung in ihrem jeweiligen räumlichen Geltungsbereich ablösen
sollen.
Die erste
dieser auf einen Teilbereich bezogenen Werbesatzungen liegt bereits im Entwurf
vor und betrifft den Potsdamer Hauptbahnhof und die hieran angrenzenden
Gebäude. Nach Abschluss der im Zeitraum vom 21. Oktober bis 22. November 2002
erfolgenden öffentlichen Auslegung des Entwurfs dieser Werbesatzung und nach
Auswertung der Beteiligungen dazu soll die Werbesatzung für den Potsdamer
Hauptbahnhof und die hieran angrenzenden Gebäude der
Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich im Frühjahr 2003 zur Beschlussfassung
als Satzung vorgelegt werden.
Gesamtstädtischer
Regelungsbedarf besteht darüber hinaus auch zu spezifischen Werbeanlagen, die
das äußere Erscheinungsbild der Stadt stark prägen können, wie beispielsweise
zu Werbeanlagen an Lichtmasten im öffentlichen Straßenraum. Im Vorgriff auf
Gesamtregelungen soll zu diesen spezifischen Werbeanlagen zunächst eine
gesamtstädtische Satzung erarbeitet werden, deren Regelungen später in die auf
die Teilbereiche bezogenen Satzungen übernommen werden sollen.
Die
Überarbeitung der Werbesatzung ist daher mit einem erheblichen
Kapazitätseinsatz verknüpft. Zur Unterstützung der durch die Stadt Potsdam zu
erbringenden Planungsleistungen sind durch das Land Brandenburg Fördermittel
für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 bewilligt worden. Vorbehaltlich der
Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel aus dem städtischen Haushalt kann
daher die Überarbeitung der Werbesatzung nach Genehmigung des Haushaltes 2003
durch die Verwaltung beauftragt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass
der überwiegende Teil der Werbesatzungen der Stadtverordnetenversammlung im
Jahre 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.