Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0897

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 08.05.2002 den Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Dezember 2002 eine geänderte Werbesatzung zu erarbeiten. Folgende Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen:

I.            Rechtssicherheit für die Werbetreibenden

II.            Förderung des Wettbewerbs in der Werbewirtschaft

III.            Verwendung internationaler Formate und

IV.  die Sicherung der Einnahmen für die Stadt

(DS 02/SVV/0247).

 

Mit dieser Mitteilungsvorlage kann zunächst nur ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

 

Zur Überarbeitung der bestehenden Werbesatzung sind bereits verwaltungsinterne Vorarbeiten erbracht worden. In deren Ergebnis ist deutlich geworden, dass aufgrund der vielschichtigen fachlichen und auch rechtlichen Anforderungen eine grundlegende Überarbeitung der Satzung erforderlich ist.

 

Wegen der unterschiedlichen Problemlagen in den einzelnen Stadtgebieten soll die Überarbeitung der Werbesatzung auf eine stärkere räumliche Differenzierung ausgerichtet sein. Vorgesehen ist daher nicht eine Überarbeitung der Werbesatzung in ihrer Gesamtheit, sondern die Erarbeitung von auf Teilbereiche des Stadtgebietes beschränkten Werbesatzungen, die die bisherige gesamtstädtische Satzung in ihrem jeweiligen räumlichen Geltungsbereich ablösen sollen.

 

Die erste dieser auf einen Teilbereich bezogenen Werbesatzungen liegt bereits im Entwurf vor und betrifft den Potsdamer Hauptbahnhof und die hieran angrenzenden Gebäude. Nach Abschluss der im Zeitraum vom 21. Oktober bis 22. November 2002 erfolgenden öffentlichen Auslegung des Entwurfs dieser Werbesatzung und nach Auswertung der Beteiligungen dazu soll die Werbesatzung für den Potsdamer Hauptbahnhof und die hieran angrenzenden Gebäude der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich im Frühjahr 2003 zur Beschlussfassung als Satzung vorgelegt werden.

 

Gesamtstädtischer Regelungsbedarf besteht darüber hinaus auch zu spezifischen Werbeanlagen, die das äußere Erscheinungsbild der Stadt stark prägen können, wie beispielsweise zu Werbeanlagen an Lichtmasten im öffentlichen Straßenraum. Im Vorgriff auf Gesamtregelungen soll zu diesen spezifischen Werbeanlagen zunächst eine gesamtstädtische Satzung erarbeitet werden, deren Regelungen später in die auf die Teilbereiche bezogenen Satzungen übernommen werden sollen.

 

Die Überarbeitung der Werbesatzung ist daher mit einem erheblichen Kapazitätseinsatz verknüpft. Zur Unterstützung der durch die Stadt Potsdam zu erbringenden Planungsleistungen sind durch das Land Brandenburg Fördermittel für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 bewilligt worden. Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel aus dem städtischen Haushalt kann daher die Überarbeitung der Werbesatzung nach Genehmigung des Haushaltes 2003 durch die Verwaltung beauftragt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Teil der Werbesatzungen der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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