Beschlussvorlage - 17/SVV/0804

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht vollständig durch einen Dritten übernommen werden.

Die Höhe der verbleibenden Realisierungskosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

 

Kostenposition           geschätzter Aufwand in €   Finanzierung aus Produktkonto

Herstellung Erschließungca. 396.760,00 EUR5410003

Herstellung Grünflächenca. 118.940,00 EUR5510000

 

Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich in den Jahren 2021 bis 2022. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto

Instandhaltung öffentlicher

Erschließungsanlagenca. 1.678,60 EUR/ Jahr          5410003

Pflege öffentlicher

Grünflächen                           ca. 12.520,00 EUR/ Jahr        5510000

 

Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2021 zu rechnen. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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