Antrag - 17/SVV/0774

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. mit welchen Folgen die Geschwindigkeitsbegrenzung „Tempo 30“ auf die gesamte Georg-Herrmann-Allee in Bornstedt ausgedehnt werden kann. Dafür nötige verkehrsplanerische bzw. konzeptionelle Voraussetzungen sind unter den Fachkollegen im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr abzustimmen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2018 zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Laut Antwort auf die Kleine Anfrage 17/SVV/0666 ist das beantragte Vorgehen grundsätzlich möglich.

Die Georg-Herman-Allee nördlich der Kiepenheuerallee ist seit Errichtung im Vorfeld der BUGA 2001 Tempo-30-Zone; der südliche Teil Richtung Pappelallee nicht.

Das begründet sich aus der vorliegenden städtischen Bauleit-und Verkehrsplanung, die auf der einen Seite, der bis dato nahezu unbewohnten Seite, Tempo 30 vorsieht, auf der anderen, eng bebauten Seite, nicht.

Die Georg- Hermann-Allee ist seit Errichtung der Grundschule, seit Fertigstellung des Campus der Hochschule und im Zuge der im Umfeld stetig fortschreitenden Wohnbebauung eine viel von Fußngern und Radfahrern genutzte innerstädtische Straße geworden. Ihr südlicher Bereich ist Teil des Schulwegs zur Grundschule Im Bornstedter Feld.

Die wachsende Stadt stellt wachsenden Anforderungen. Dazu gehört auch die Überprüfung und Anpassung von Fachplanungen wenn nötig bzw. die praktische Ergänzung von vorhandenen Planungen und damit auch, ob im Zuge der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Verkehr eine Ausweitung dieses Tempo-30-Bereichs realisiert wird oder als Ergänzung zum STEK Verkehr. Das soll unbürokratisch geklärt und dann umgesetzt werden.

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