Antrag - 17/SVV/0793

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:



Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob in den Straßen Lerchensteig
und Rückertstraße zwischen Schneiderweg und Marquardter Chaussee die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt werden kann.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2018 über das Prüfergebnis informiert werden.



 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Der fehlende Gehweg in den Straßen Lerchensteig und Rückertstraße ist schon
lange ein Thema der Stadtverordneten. Auch wenn mit dem Beschluss  17/SVV/0020 ein Geh- und Radweg in diesem Bereich wieder wahrscheinlich geworden ist, wird die Umsetzung noch einige Zeit auf sich warten lassen. Bis dahin sind die Menschen gerade im Bereich der
Wohnunterkünfte des von der AWO betriebenen „Sozialdorfes“ darauf angewiesen, sich
auf der Straße sicher zu Fuß oder mit dem Rad fortbewegen zu können.

Gerade in der dunklen Jahreszeit ergeben sich aber für Fußgänger*innen, die auf der Straße am Lerchensteig unterwegs sind, immer wieder gefährliche Situationen.

 

Durch die fehlende Bebauung entsteht zudem für Autofahrer*innen der Eindruck, sich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu befinden.

 

Die Situation wird sich sicher durch Bau des Sportplatzes Lerchensteig weiter verschärfen.

 

Eine Temporeduzierung auf 30 km/h im oben genannten Straßenabschnitt würde die
Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen deutlich verbessern, da der Bremsweg
sich mehr als halbieren würde.


In anderen Teilabschnitten des Lerchensteiges sowie in der angrenzenden
Straße Am Golfplatz gibt es heute schon umfangreiche Abschnitte mit
Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.

 

 

Loading...