Beschlussvorlage - 17/SVV/0687

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die gemäß DS 14/SVV/0999 aufgestellte Strategieplanung zur Entwicklung des Ländlichen Raums von Potsdam bildet eingebunden in die städtische Gesamtplanung den Rahmen für das künftige Verwaltungshandeln.

 

In diesem Zusammenhang stellen die darin enthaltenen Maßnahmen auch die Grundlage r die weitere Mobilitätsentwicklung im Ländlichen Raum der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend DS 15/SVV/0672 dar.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Von Februar 2015 an ist der Planungsprozess zur Entwicklung des Ländlichen Raums fachübergreifend und zusammen mit den Akteuren vor Ort durchgeführt worden. Dazu erfolgten zahlreiche Werkstatt- und Fachgespräche sowie drei Bürgerveranstaltungen.

 

Durch die erfolgte, breit angelegte Beteiligung und Mitbestimmung wurden die Voraussetzungen für eine tragfähige und nachhaltige Entwicklungsplanung geschaffen. Die Kenntnisse und das Verständnis aller Beteiligten für die verschiedenen Bedingungen und Anforderungen im Ländlichen Raum konnten gestärkt werden. Dies hat einen weitgehenden Grundkonsens hervorgebracht, der eine zumeist hohe Akzeptanz bei den einzelnen geplanten Umsetzungsschritten erwarten lässt.

 

Eingebettet in diesen Prozess erfolgte auch die konzeptionelle Erarbeitung von Maßnahmen der weiteren Mobilitätsentwicklung des Ländlichen Raums gemäß DS 15/SVV/0672. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung wurden die dazu notwendigen Analysen und Daten transparent dargestellt. Die gemeinsam mit den Ortsteilen entwickelten Maßnahmen bauen aufeineinder auf und erlauben somit eine stufenweise Umsetzung.

 

Erste Maßnahmen, u.a. auch im Zusammenhang mit dem Stadt-Umland-Wettbewerb, befinden sich bereits in der Realisierung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beschluss der Strategieplanung zur Entwicklung des Ländlichen Raums von Potsdam hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; der Strategieplanung ist kein eigenes Budget zugeordnet.

 

Die Umsetzung von Maßnahmen aus der Strategieplanung kann nur im Rahmen der bestehenden Investitionspläne und der mittelfristigen Finanzplanung für die betroffenen Fachaufgaben der Landeshauptstadt erfolgen.

 

Insoweit dient die Strategieplanung als Rahmen für die Prioritätensetzung zukünftiger Maßnahmen, die mit ihren Investitionserfordernissen und Folgeaufwendungen im Spannungsfeld zu vielen anderen notwendigen Investitionen und Aufwendungen einer wachsenden Stadt stehen. Dadurch wird der Prioritätensetzung von Investitionen und Aufwendungen eine kontinuierlich wachsende Bedeutung zukommen.

 

Zu Maßnahmen, die nicht im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung umgesetzt werden können, werden durch die fachlich verantwortlichen Bereiche, soweit erforderlich und nach Maßgabe der Bereitstellung entsprechender Mittel, zu gegebener Zeit Beschlussvorlagen in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

 

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Anlagen

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