Antrag - 17/SVV/0909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung städtischer Betriebe angewiesen, vor Ablauf seiner Amtszeit keine Verträge zu verlängern, die erst nach der Neuwahl des Oberbürgermeisters im Herbst 2018 auslaufen.

 

Sollte in Einzelfällen vor der OB-Wahl eine vorzeitige Vertragsverlängerung oder eine Neueinstellung leitender Beschäftigter erforderlich sein, behält sich die Stadtverordnetenversammlung diese Entscheidung vor.

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Erläuterung

Begründung:

 

Es gehört zu den demokratischen Gepflogenheiten, dass scheidende Oberbürgermeister*innen oder Regierungsmitglieder kurz vor Ablauf ihrer Amtszeit keine Entscheidungen mehr treffen, die weit in die Amtszeit ihrer Nachfolger*innen wirken.

 

Die Verlängerung von Personalverträgen kurz vor der Wahl wird in der Öffentlichkeit oft als Selbstversorgungsmentalität und Postenschacher bewertet und trägt erheblich zur Parteienverdrossenheit bei.

 

 

 

 

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