Beschlussvorlage - 17/SVV/0974

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Aufnahme der in der Anlage gekennzeichneten 26 Personen in die Vorschlagsliste für die Besetzung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Potsdam für die Amtszeit 01.07.2018 30.06.2023.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Potsdam endet am 30.06.2018. Für die neue Amtszeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2023 ist durch die Stadtverordnetenversammlung die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Potsdam (VG) gemäß § 28 VwGO mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl, zu beschließen.

 

Die Vorschlagsliste enthält entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gem. § 28 VwGO den Namen, Geburtsort, Geburtstag und Beruf der vorgeschlagenen Person.

 

Die Zahl der durch die Landeshauptstadt Potsdam in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen hat der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei dem Verwaltungsgericht Potsdam mit 26 bestimmt. Diese Zahl berücksichtigt bereits die gem. § 28 S. 3 VwGO doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen  ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

 

Die in der Anlage benannten Bewerber haben sich aufgrund von Aufrufen in der örtlichen Presse und im Internet zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärt. Die in der Liste aufgeführten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen nach §§ 20 - 23 VwGO für die Wahl in das ehrenamtliche Richteramt. Die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen dürfen nicht nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, sondern sollen einen Spiegelbild der Gesellschaft abbilden. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist auf eine paritätische Beteiligung nach Geschlecht, Alter, beruflicher Stellung und räumlicher Verteilung ebenso zu achten wie auf ein ausgewogenes Verhältnis bereits amtierender ehrenamtlicher Richter zu Neuen. Eine Empfehlung zur Auswahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen erfolgt durch den Hauptausschuss in seiner Sitzung am 10.01.2018.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller auf der Bewerbungsliste genannten Personen und ein Auszug aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung für die Stadtverordneten zur Einsichtnahme vor.

 

Das Anschreiben des VG vom 17.11.2017 liegt dort ebenfalls zur Einsichtnahme vor.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung sind der Beschluss und die Liste dem VG bis zum 15.04.2018 zuzusenden. Der Wahlausschuss wählt daraus die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam.

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Anlagen

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