Beschlussvorlage - 17/SVV/0953

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Zukunftsprogramm (ZP) wird als Zukunftsprogramm (ZP) 2022 fortgeschrieben.

 

Das Zukunftsprogramm (ZP) 2022 wird mit seinen Maßnahmen umgesetzt.

 

Das erstmalig mit dem Haushalt 2013/2014 aufgestellte Zukunftsprogramm wird in den Jahren 2018 und 2019 evaluiert und gemäß der Herausforderungen der dynamisch wa­chsen­den Stadt als zielgerichtetes Instrument zur Haushaltskonsolidierung weiter­­­ent­wickelt.

 

Mit dem ZP 2022 wird ein Konzept entwickelt, dass den Einstieg und die Durchführung einer Aufgabenkritik in der Landeshauptstadt Potsdam ermöglicht.

 

Die Vorschläge des Bürgerhaushalts zur Haushaltskonsolidierung werden im Falle einer ent­sprechen­den Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in das ZP übernommen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des ZP 2022 bezogen auf das Haushaltsjahr 2018 im zweiten Halbjahr des Jahres 2019 informiert. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2019 erfolgt ein Bericht im zweiten Halbjahr des Jahres 2020. Die Abrechnung des ZP 2022 erfolgt mit dem Jahresabschluss des Jahres 2019.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Entwürfe der Haushaltspläne der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2018 und 2019 weisen einen Fehlbedarf aus. Dies wird nach aktuellem Planungsstand auch für den Haushalt des Jahres 2020 gelten. Erst die Haushalte der Jahre 2021 und 2022 sehen im Plan ein positives Ergebnis vor.

 

r den Ausgleich der Fehlbedarfe können nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf i. V. m. § 26 Abs. 2 KomHKV Rücklagemittel als Ersatzdeckungsmittel verwendet werden. Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Jahresabschlüsse konnte die Landeshauptstadt Potsdam ausreichend Rücklagen bilden, die für den Haushaltsausgleich in den Jahren 2018, 2019 und 2020 herangezogen werden können. Da der Haushaltsausgleich über Rücklagemittel erfolgt, sind weitere strukturelle Verbesserungen (Erreichen der dauernden Leistungsfähigkeit) geboten, um so den investitions­orientierten Haushalt fortzuführen.

 

Durch den Ausgleich der Fehlbedarfe über die cklage als Ersatzdeckungsmittel entfällt für die Landeshauptstadt Potsdam die formelle Pflicht, für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (und in Folge ebenfalls für das Jahr 2020) ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) gemäß § 63 Abs. 5 BbgKVerf aufzustellen. Gleichwohl ergibt sich u. a. im Zuge des kommunalaufsichtlichen Verfahrens zur Genehmigung der Kreditaufnahme des KIS die zwingende Notwendigkeit des Nachweises der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam. Aus diesem Grund sind Schritte zur Haus­haltskonsolidierung unabweisbar notwendig.

 

Potsdam ist nicht nur eine wachsende Stadt. Die brandenburgische Landeshauptstadt wächst noch einmal deutlich dynamischer als bisher prognostiziert. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Potsdam lag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des ZP 2019, im Jahr 2015, noch bei 167.505. Sie stieg bis zum Beginn des Jahres 2017 (ZP 2020) auf 171.597, um aktuell einen Stand von mehr als 175.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu erreichen.

 

Insofern berücksichtigen der aktuelle Doppelhaushalt und das ZP 2022 nicht nur die Anforderungen, die sich aus der notwendigen deutlichen Erweiterung der bisher geplanten Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014 - 2020 (14/SVV/0063) ergeben. Diese sind mit einem massiv ge­stie­genen Investitionsvolumen von aktuell mehr als 200 Millionen Euro (statt wie bisher geplant 160 Millionen Euro) verbunden. Dem erhöhten Investitionsvolumen folgen entsprechend steigende Anforderungen im Ergebnishaushalt Mieten, Betriebskosten, Abschreibungen u. a., die zu re­finan­zieren sind. Der aktuelle Haushaltsentwurf r die Jahre 2018/2019 und den Entwurf des ZP 2022 (begleitend zum Haushalt der Jahre 2018/2019 unter Berücksichtigung des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2022) spiegeln eine Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam wieder, die eine neue Quantität und Qualität erreicht.

 


Aus der skizzierten Entwicklung der LHP ergeben sich u. a. folgende weitere finanzielle Heraus­forderungen (u. a. in den Bereichen Plätze in der Kindertagesbetreuung, Infrastruktur (einschließlich Verkehr/ÖPNV), Personalkosten, Sanierung Verwaltungscampus/KIS, Bewältigung steigender Fallzahlen aufgrund des Bevölkerungswachstums, Änderungen in der Sozialgesetzgebung (z. B. SGB II, Kosten der Unterkunft, Hilfen zur Erziehung, Eingliederung), Digitalisierung sowie IT-Strategie der Landeshauptstadt Potsdam sowie Verzicht auf eine Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform durch das Land).

 

Bereits mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 nahm die Landeshauptstadt Potsdam einen Kurswechsel hin zu einem investitionsorientierten Haushalt vor, der im Bereich der Haushaltskonsolidierung durch das erste freiwillige ZP 2017 flankiert wurde. Dieser Weg wurde mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 noch intensiviert. Das entsprechende ZP 2019 sah im größeren Umfang strukturelle Konsolidierungs­maß­nahmen vor. Zahlreiche Maßnahmen des Programms wurden bereits umgesetzt oder es wurde mit der Umsetzung begonnen. Wo erforderlich, wurden entsprechende Beschlüsse von der Stadtverordneten­versammlung gefasst. Insbesondere an der Implementierung der komplexeren sowie der mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen wie die Einführung einer Strategischen Steuerung wird weiterhin gearbeitet. Aus diesem Grund wurde das „Investieren und Konsolidieren“ als finanzpolitische Leitvorstellung vor allem auf dem Weg der Fortschreibung dieser Maßnahmen des ZP 2019 im ZP 2020 fortgesetzt. Das Zukunftsprogramm 2022 knüpft daran an.

 

 

Durchführung

 

Das Zukunftsprogramm (ZP) 2022 wird mit seinen Maßnahmen umgesetzt. Sofern für die Umsetzung der Maßnahmen entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind (§ 28 Abs. 1 und 2 BbgKVerf), werden diese durch den Oberbürgermeister vorbereitet und der Stadt­verordne­ten­versammlung zur Entscheidung vorgelegt (Anlage, Tabelle 1). Für die Umsetzung der weiteren Maßnahmen ist der Oberbürgermeister direkt zuständig (§§ 54 Abs. 1 Nr. 5 und 61 Abs. 1 i. V. m § 61 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf) (Anlage, Tabelle 2).

 

Die Jahre 2018 und 2019 werden genutzt, um das erstmalig mit dem Haushalt 2013/2014 aufgestellte Zukunftsprogramm zu evaluieren und gemäß der Herausforderungen der dynamisch wa­chsen­den Stadt als zielgerichtetes Instrument zur Haushaltskonsolidierung weiter­zu­en­twickeln. Dieses Vorgehen ist geboten, da das Zukunftsprogramm (einschließlich des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung des vorliegenden Haushalts) in einer Zeitspanne von zehn Jahren zur Anwendung kommt.

 

Mit dem ZP 2022 wird ein Konzept entwickelt, das nach einer Entscheidung des Oberbürger­meisters den Einstieg und die Durchführung einer Aufgabenkritik in der Landeshauptstadt Potsdam ermöglicht.

 

Die Vorschläge des Bürgerhaushalts zur Haushaltskonsolidierung werden im Falle einer ent­sprechen­den Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in das ZP übernommen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des ZP 2022 bezogen auf das Haushaltsjahr 2018 im zweiten Halbjahr des Jahres 2019 informiert. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2019 erfolgt ein Bericht im zweiten Halbjahr des Jahres 2020. Die Abrechnung des ZP 2022 erfolgt mit dem Jahresabschluss des Jahres 2019.

 


Anlage:

 

Tabelle 1 Maßnahmen des ZP 2022, deren Umsetzung eine Beschlussfassung der SVV
erfordert

 

GB

FB

Nr.

Bezeichnung

 

Im Entwurf HH 2018/2019 enthalten?

 

 

 

 

 

Ja

Nein

1

14

GB1-02

Anpassung des Aufwandes für die Durchführung des Bürgerhaushalts an veränderte Rahmenbedingungen der Haushaltsaufstellung[1]

 

X

 

1

14 92

GB1-02

Einführung einer Strategischen Steuerung[2]

 

X

X[3]

2

21

GB2-02

Optimierung des Standortmanagements und der Wirtschaftlichkeit vom Sportareal Luftschiffhafen[4]

 

 

X

2

21

GB2-04

NEU: Wirtschaftlichkeitssteuerung durch zeitnahe Berechnung kostenechter und leistungsgerechter Gebühren, Entgelte und Beiträge

 

 

X

3

38

GB3-06

NEU: Wirtschaftliche Betrachtung und Überarbeitung der Gebührenordnung des Gesundheitsamt

 

 

X

4

47

GB4-01

Optimierter Betrieb des Wochenmarktes

 

X

X[5]

4

47

GB4-02

Ertragssteigerung durch Anpassung des Nutzungsmanagements für Grünflächen

 

X

 

9

92

GB9-03

Digitale Bereitstellung von Unterlagen für die Stadtverordnetenversammlung[6]

 

 

X

9

92

GB9-04

NEU: Schaffung der Voraussetzung für die Entwicklung und Aktivierung des SAGO-Geländes als neuen Wirtschafts- und Gewerbestandort im Süden Potsdams, mit dem Ziel die wirtschaftliche Entwicklung in der wachsenden Landeshauptstadt zu sichern und den zusätzlichen Bedarf an Gewerbefchen und Arbeitsplätzen zu decken.

 

X[7]

X

9

92

GB9-05

Schaffung strukturpolitischer Voraussetzungen für die weitere wirtschaftliche und fiskalische Entwicklung der LHP durch Entwicklung des Wissenschaftsparks Pots-dam-Golm in den nächsten 10 Jahren zu einem international wettbewerbsfähigen Innovationsstandort

 

X[8]

X

 

 


Tabelle 2 Maßnahmen des ZP 2022, für deren Umsetzung der Oberbürgermeister
zuständig ist

 

GB

FB

Nr.

Bezeichnung

 

Im Entwurf HH 201/2019 enthalten?

 

 

 

 

 

Ja

Nein

1

11

GB1-01

Kommunaler Gewerbesteuerprüfer

 

 

X

1

14

GB1-04

IT-Strategie und Gesamtsteuerung/Verwaltungs­innovationen

 

X

X[9]

1

14

GB1-05

Zentrale Bündelung von IT-Aufgaben

 

 

X

1

15

GB1-06

Raumoptimierung auf dem Verwaltungscampus zur Optimierung der Büroflächen, zur Einsparung von Mietaufwendungen und zusätzlichen Investitionen (Konsequente Orientierung an Mindeststandards für die Büroausstattung und -belegung)

 

X

X[10]

1

KIS 21

GB1-07

Reduzierung des Aufwands für Sportstätten durch Übertragung von Nutzungsverantwortung auf Vereine (Reduzierung der Präsenzzeiten von Hausmeistern)

 

 

X

1

11 14

GB1-08

NEU: Einführung eines elektronischen Anordnungsworkflows

 

X

X[11]

2

21

GB2-01

Erhöhung der Schlüsselzuweisungen aus dem BbgFAG - Schullastenausgleich

 

X

 

2

28

GB2-03

NEU: AZAV Zertifizierung der VHS, um sich an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beteiligen

 

X

 

3

32

GB3-01

NEU: Anbindung der Ausländerbehörde, des Gewerbeamtes, der Bußgeldstelle und der Staatsangehörigkeitsbehörde an das verwaltungsweite Dokumentenmanagement-system (DMS) d.3

 

X

X[12]

3

35

GB3-02

Erarbeitung fachlicher Standards für die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII

 

 

X

3

38

GB3-03

Verstetigung der Ambulantisierung im Bereich der Eingliederungshilfe

 

 

X

3

37

GB3-04

Reduzierung der Kosten für Reparaturen und Wartung der Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Regionalleitstelle über das kommunale Fuhrparkmanagement.

 

X

X[13]

3

38

GB3-05

Verstetigung der Ambulantisierung im Bereich Hilfe zur Pflege

 

 

X

 

 

 

 

 

GB

FB

Nr.

Bezeichnung

 

Im Entwurf HH 201/2019 enthalten?

 

 

 

 

 

Ja

Nein

9

92

GB9-01

NEU: Verzicht auf die Themenjahre und Konzentration auf das Corporate Design (CD), Corporate Communication sowie Tourismusmarketing

 

 

X

9

93

GB9-02

Strategische Ressourcenplanung im Kontext der Aufgaben- und Prozessoptimierung

 

X

X[14]

9

92

GB9-06

Erhöhung der Entlastungsbeiträge aus verbundenen Unternehmen

 

X

 

9

92

GB9-07

Reduzierung der Zuschüsse für den ÖPNV (Fortschreibung)

 

X

 

 

 

 


[1] Die Zuständigkeit für die Durchführung des Verfahrens und für redaktionelle Anpassungen liegt beim OBM. Die Zuständigkeit für grundsätzliche Änderungen, die das „Beteiligungskonzept Bürgerhaushalt Potsdam“ DS 12/SVV/0158 betreffen, liegen in der Zuständigkeit der SVV.

[2] Die Einführung einer Strategischen Steuerung ist ein komplexer Prozess, der sowohl Sachverhalte berührt, die gemäß § 61 BbgKVerf in die Kompetenz des Hauptverwaltungsbeamten fallen, als auch Fragen aufwirft, deren Beantwortung nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 der SVV übertragen wird.   

[3] Eingestellt sind die Mittel für die Projektdurchführung. Die finanziellen Effekte treten in den folgenden Jahren ein und lassen sich aktuell schwer quantifizieren.

[4] Die Zuständigkeit für den Beschluss des Zielbildes liegt bei der SVV. Die konkrete Verantwortung für die Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahme trägt der OBM (vertreten durch den zuständigen Geschäftsbereich).

[5] Die Maßnahme ist aufwandsseitig im Haushalt enthalten.

[6] Vorbereitung und Umsetzung durch den Oberbürgermeister in Abstimmung mit der SVV.

[7] Teilweise, Erfassung investiver Auszahlungen.

[8] Teilweise, Erfassung investiver Auszahlungen.

[9] Eingestellt sind die für die Projektdurchführung benötigten Mittel. Die finanziellen Effekte treten in den folgenden Jahren ein.

[10] Eingestellt sind die Mieten an den KIS in den Jahren 2018 ff.. Die finanziellen Effekte im Ergebnis der Projektdurchführung treten in den folgenden Jahren ein.

[11] Eingestellt sind die für die Projektdurchführung benötigten Mittel. Die finanziellen Effekte treten in den folgenden Jahren ein.

[12]  Die Maßnahme wurde aufwandsseitig erfasst. Vollumfänglich wirksam werden die Konsolidierungseffekte mit Abschluss der Maßnahme.

[13] Die Maßnahme ist aufwandsseitig im Haushalt enthalten.

[14] Die Maßnahme ist aufwandsseitig im Haushalt enthalten. Vollumfänglich wirksam werden die Konsolidierungseffekte mit Abschluss der Maßnahme.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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