Beschlussvorlage - 17/SVV/0898

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 106 BbgSchulG Abs. 5 Satz 1 ist der Schulträger verpflichtet, Regelungen zu Schulbezirken durch Satzung zu bestimmen. Zurzeit gilt die Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 7. Dezember 2015 (Amtsblatt 14/2015,

S. 18 - 27 ff).

 

Im Ergebnis des Einschulungsverfahrens 2017/2018 zeichnete sich ein Ungleichgewicht im Sozialraum Babelsberg (IV) zwischen Kapazität an Schulplätzen und Zahl der schulpflichtigen Kinder ab. hrend an der Grundschule am Humboldtring freie Schulplätze verfügbar waren, konnten den Erst- und Zweitwünschen an der Goethe-Grundschule nicht entsprochen werden. Insbesondere betraf es solche Kinder, die ihren Wohnsitz südlich des Standortes der Goethe-Grundschule haben. Die Beschulung wurde nunmehr an der Grundschule am Humboldtring gewährleistet, mit der Folge eines nicht optimalen, verlängerten Schulweges. 

 

Um den Schulweg künftig annehmbarer zu gestalten, stellt sich daher die Notwendigkeit dar, bereits zum Schuljahresbeginn 2018/2019 die Schuleinzugsbereiche neu zuzuschneiden. Um das Einschulungsverfahren durchführen zu können, sind die Schuleinzugsbereiche der Goethe-Grundschule und der Grundschule am Humboldtring neu festzulegen. Zur Umsetzung wurden Straßen aus dem Schuleinzugsbereich der Goethe-Grundschule dem Schuleinzugsbereich der Schule am Humboldtring zugeordnet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Satzungsänderung.

 

Der Satzungstext wurde nicht geändert.

 

Zu ändern ist die in § 2 Abs. 3 Satz 2 der Satzung genannte Anlage.

 

Die Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken wurde mit den betroffenen Schulleiterinnen besprochen und der Zeitplan für das Schulanmeldeverfahren mit der zuständigen Schulrätin im staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel abgestimmt.

 

Die Anhörung der Schulkonferenz fand für die Goethe-Grundschule in der 40. KW und für die Grundschule am Humboldtring in der 41. KW statt.

 

Im Ergebnis der Anhörung stimmte die Schulkonferenz der Grundschule am Humboldtring der Änderung zu und die der Goethe-Grundschule nahm die Änderung zur Kenntnis. Die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule gab in einer Stellungnahme die Empfehlung, eine Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches der benachbarten Grundschule Bruno H. Bürgel vorzunehmen.

 

Dieser Empfehlung konnte nach nochmaliger Prüfung jedoch nicht gefolgt werden, da auch künftig Schülerinnen und Schüler südlich des Standortes der Goetheschule einen längeren Schulweg in Kauf nehmen müssten. Dies würde zur keiner Entlastung für die Goethe-Grundschule führen, sondern die Situation verschärfen

 

Im Schuljahr 2018/2019 werden es ca. 40 Kinder sein, die dem neu zugeschnittenen Schuleinzugsbereich der Schule am Humboldtring angehören. Wenn die Kapazitätsgrenze der Goethe-Grundschule nicht erreicht wird, könnte auch diesen Kindern ein Platz an dieser Schule zugesprochen werden.

 

Der Kreisschulbeirat Potsdam wird in der 47. KW zu der Neufassung der Schulbezirksbildungssatzung angehört.

 

Im Rahmen der Umsetzung der neugefassten Schulbezirksbildungssatzung wird das Schulaufnahmeverfahren im nächsten Schuljahr überprüft. Es kann dann in Anlehnung an den Vorschlag der Schulkonferenz der Goethe-Grundschule neu entschieden werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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