Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Anliegen

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2017 (DS 17/SVV/0717) wurde die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das bisher von der AWO aus Spenden finanzierte kostenlose Frühstücksangebot der „Spirellibande“ an insgesamt sieben Potsdamer Grund- bzw. Oberschulen mit Unterstützung der Stadt fortgeführt werden kann.

 

Infolge der Einführung des städtischen Modellprojektes „Offenes Frühstück an Potsdamer Grundschulen“  zum Schuljahresbeginn 2017/18 war es der AWO nicht mehr möglich, ausreichend Sponsoren zu gewinnen, um die Projekte der „Spirellibande“ in Gänze aufrechtzuerhalten.

 

Intention der AWO war dabei so zeigten es die Gespräche in einem ersten Schritt mit Unterstützung der Stadt die Projekte vorübergehend bzw. befristet selbst fortzuführen und in einem zweiten Schritt eine spätere Übernahme/Übergabe in städtischer Verantwortung zu erwirken.

 

Ausgangssituation

 

In einer 2017 durchgeführten Untersuchung zeigte sich an 12 der insgesamt 21 Grundschulen der Landeshauptstadt Potsdam ein Bedarf für ein kostenloses Frühstücksangebot zur Linderung der Situation von Armut betroffener oder bedrohter Kinder (siehe Mitteilungsvorlage, DS 17/SVV/0215).

 

An fünf dieser insgesamt 12 Grundschulen und an zwei Oberschulen bietet die AWO im Rahmen ihres Projektes „Spirellibande“ bereits ein kostenloses Frühstück für rund 350 Schülerinnen und Schüler an.

 

Zum Schuljahresbeginn 2017/18 startete die Landeshauptstadt Potsdam an weiteren fünf „Bedarfsschulen das Pilotprojekt „Frühstücksangebote an Potsdamer Grundschulen“.

 

Derzeit werden täglich für bis zu 280 Schülerinnen und Schüler Frühstücke durch die Essensversorger überwiegend in der ersten Frühstückspause angeboten, mit steigender Nachfrage. Es kann damit gerechnet werden, dass der bei Start des Projektes prognostizierte Bedarf von 350 Frühstücksportionen pro Tag alsbald erreicht wird.

 

Eine Erweiterung des städtischen Frühstücksangebotes um zwei weitere Bedarfsschulen auf dann sieben Schulen ist  im Zuge der Neuausschreibung der Essensversorgung zu Beginn des kommenden Schuljahres 2018/19 geplant. Etwa 50 Portionen kämen für diese beiden Grundschulen insgesamt hinzu.

 

Die AWO hat in mehreren Gesprächen und im November 2017 auch schriftlich die Gewährung eines Personalkostenzuschusses beantragt. Es sei ihr aus eigener Kraft nicht mehr möglich, das bestehende Angebot aufrecht zu erhalten. Der AWO Bezirksverband Potsdam beantragt einen Zuschuss in Höhe von 600 EUR pro Monat und Schule. Für das aktuelle Schuljahr (Januar bis Juni 2018) sind dies somit 25.200 EUR. Die Mittel sind verwaltungsseitig bisher nicht etatisiert.

 

 

Aufgabenstellung

 

Mit o. g. Stadtverordnetenbeschluss (DS 17/SVV/0717) sollten insbesondere die haushaltsmäßigen Folgen einer Förderung des AWO-Projektes bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 und anschließender Übernahme des AWO-Frühstücksangebotes sowie der Harmonisierung/Anpassung beider Projektansätze im Rahmen der Übernahme der Frühstücksversorgung durch die Landeshauptstadt Potsdam dargestellt werden.

 

Bei Realisierung wäre künftig für insgesamt 750 Schülerinnen und Schüler ein begleitetes, betreutes Frühstücksangebot an insgesamt 14 Schulen gewährleistet.

 

Geprüft werden und wurden folgende Optionen:

 

  1. Überführung des AWO Projektes (Spirellibande) in das städtische Projekt (Caterermodell).
  2. Ausdehnung des AWO-Projektansatzes, welcher die Arbeit mit geringfügig beschäftigten Kräften, die Beteiligung der Eltern, die Sensibilisierung für ausgewogene Ernährung und weiterer pädagogischer Rahmenbedingungen vorsieht, auf alle Bedarfsschulen und somit Einstellung des Caterermodell.
  3. Andere Modelle und Ansätze. Hier wird derzeit geprüft ob Ansätze aus anderen Bundesländern, bspw. Bayern übertragbar wären.

 

Gleich welches Modell realisiert werden soll stellt sich die Frage der Finanzierung. Neben der alleinigen Bereitstellung von kommunalen Mitteln zur Projektdurchführung wurden bzw. werden folgende Möglichkeiten geprüft:

 

  1. Finanzierung des Projektes über Drittmittel, u.a.

-          Anfrage an das MASGF, MdJEV und das MBJS im Hinblick auf finanzielle Beteiligung und/oder Ausgleichsstunden für Lehrpersonal und/oder Schulsozialarbeit, um diese im Rahmen der Frühstücksversorgung einzusetzen. Hierzu gibt es erste positive Signale.

-          Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt

-          Stiftungen (vgl. u.a. ähnliches Projekt in Bayern) 

  1. Einsatz von geringfügig Beschäftigten im Rahmen von Arbeitsmarktprojekten
  2. Gewinnung von Ehrenamtlichen
  3. (strukturierte) Beteiligung von Fördervereinen
  4. Beteiligung von Eltern aus der Zielgruppe im Sinne eines Jugendhilfeprojektes, hier Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachamt

Anhand der Aufzählung wird deutlich, dass die Thematik komplexer Natur ist und eine fundierte Recherche und Analyse benötigt, um vor diesem Hintergrund eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abzugeben. In der Kürze der Zeit zwischen Beschlussfassung im Herbst 2017 und Januar 2018 konnten nicht alle Aspekte zufriedenstellend eruiert und bearbeitet werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher folgendes Vorgehen vor:

 

  1. Gewährung des von der AWO beantragten Zuschusses für das laufende Schuljahr 2017/2018 in Höhe von 25.200 EUR. Diese Mittel werden seitens der Verwaltung über die Änderungsliste eingespeist.

Es erscheint nicht zielführend, das seit über zehn Jahren erfolgreiche Projekt Spirellibande im laufenden Schuljahr zu beenden. Die AWO sollte vor diesem Hintergrund unterstützt werden.

  1. Bis zum Beschluss des Haushaltes im März 2018 soll/en

a)      das Modell mit den meisten Vorteilen herausgearbeitet worden sein und

b)      mtliche (ergänzenden) Finanzierungsquellen und kostensenkenden Ansätze geprüft und verbindlich berechnet worden sein.

Auf dieser Basis kann dann eine abschließende Festlegung der finanziellen Mehrbedarfe für die kostenlose Frühstücksversorgung erfolgen.

 

Die vergleichende Berechnung hat ergeben, dass die Kosten in den beiden unterschiedlichen Modellen, Spirellimodell einerseits und Caterermodell andererseits nahezu identisch sind und somit keinen Präferenzfaktor darstellen.

 

Die Mitteilungsvorlage selbst hat noch keine finanziellen Auswirkungen.

Es werden derzeit noch diverse, anteilige Refinanzierungsquellen geprüft, so dass momentan keine abschließende Aussage zum Finanzbedarf getroffen werden kann. Bei einer vollständigen Finanzierung durch die LHP entstünden folgende fiskalische Aufwände:

 

 

HH Jahr 2018

HH Jahr 2019

Erläuterung

Zuschussbedarf  AWO

25.200 EUR

-

Januar bis Juni 2018 (600 EUR pro Monat pro Schule)

Ergänzung des städtischen Angebotes um qualitative Aspekte

15.600 EUR

35.600 EUR

50 Cent pro Schüler pro Tag (400 SuS x Anzahl der Schultage)

Fortführung der AWO-Projekte in städtischer Regie

68.000 EUR

155.750 EUR

Ab Schuljahresstart 2018/19

7 Schulen

Fortführung der städtischen Projekte (Caterer-modell)

172.000 EUR

184.000 EUR

5 Schulen aus Modellprojekt + 2 Schulen Warteliste

Gesamtbedarf

280.800 EUR

375.350 EUR

 

Abzüglich im HH etatisierte Mittel für Frühstücksversorgung

-172.000 EUR

-184.000 EUR

 

Zusätzlicher Mehraufwand über Änderungsliste

108.800 EUR

191.350 EUR

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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