Antrag - 18/SVV/0028
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.01.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) am 07.12.2016 gemäß Drucksache Nr. 16/SVV/0778 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der SWP folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
Fraktion SPDFrau Anke Michalske-AciogluFrau Imke Eisenblätter
Fraktion DIE LINKEFrau Dr. Karin SchröterHerr Dr. H.-J. Scharfenberg
Fraktion CDU/ANWHerr Horst Heinzel
Fraktion Bündnis 90/Frau Karen Sokoll
Die Grünen
Fraktion Bürgerbündnis-FDPHerr Prof. Dr. Otto
Als Nachrücker werden entsandt:
Fraktion SPDFrau Sabine TischendorfHerr Franz Blaser
Fraktion DIE LINKEHerr H.-D. PlumbaumFrau Birgit Müller
Fraktion CDU/ANWHerr Matthias Finken
Fraktion Bündnis 90/Herr Benjamin Grochowski
Die Grünen
Fraktion Bürgerbündnis-FDPHerr Wolfhard Kirsch
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).
Der Aufsichtsrat der SWP besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWP aus 12 Mitgliedern, davon 4 ArbeitnehmervertreterInnen. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam führt den Vorsitz.
Laut Vorschlag der Fraktion SPD soll anstelle des Stadtverordneten Herrn Marcus Krause die Stadtverordnete Frau Imke Eisenblätter in den Aufsichtsrat der SWP entsandt werden. Daher werden die am 07.12.2016 gemäß Drucksache Nr. 16/SVV/0778 von der LHP in den Aufsichtsrat der SWP entsandten Vertreter abberufen.
Von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam sind nun sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der SWP neu zu entsenden.
Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion DIE LINKE | 7 x 14/56 = 1,750 | 2 Sitze |
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Fraktion SPD | 7 x 13/56 = 1,625 | 2 Sitze |
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Fraktion CDU/ANW | 7 x 9/56 = 1,125 | 1 Sitz |
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | 7 x 7/56 = 0,875 | 1 Sitz |
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Fraktion DIE aNDERE | 7 x 4/56 = 0,500 | 1 Sitz | } |
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oder* |
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| Einigung/Los | |
Fraktion BürgerBündnis-FDP | 7 x 4/56 = 0,500 | 1 Sitz |
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Die Benennung von Nachrückern ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der SWP.
§ 9 des Gesellschaftsvertrages der SWP regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der SWP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten- versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.