Beschlussvorlage - 18/SVV/0009

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das „Standortkonzept für die öffentliche Ladeinfrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam“ (Anlage 1) bildet die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns bei der Förderung und Genehmigung von Ladesäulen auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Das vorliegende Standortkonzept für die öffentliche Ladeinfrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam bildet die Grundlage für die Stärkung der Elektromobilität als Teil eines zukunftsfähigen und umweltverträglichen Verkehrssystems. Die Verknüpfung von Carsharing und Elektromobilität stellt eines der wesentlichen Handlungsfelder dar und ist gemäß Beschluss der DS-Nr. 16/SVV/0665 (Konzept für städtisches Carsharing) ebenfalls Bestandteil des vorliegenden Konzepts.

 

Mit diesem Konzept werden Ziele und Maßnahmen des StEK Verkehr sowie des Masterplans 100 % Klimaschutz aufgegriffen. Das Themenfeld Elektromobilität nimmt eine stetig wachsende Bedeutung ein, sowohl bundesweit als auch in der Landeshauptstadt Potsdam. Ein Bestandteil ist dabei die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, welche notwendig ist, um die Elektromobilität zu stärken und sichtbar zu machen.

 

Mit dem Elektromobilitätsgesetz wird es Kommunen ermöglicht, Elektrofahrzeuge zu privilegieren, beispielsweise hinsichtlich Park-Bevorrechtigungen. Für die diesbezügliche Umsetzung bildet das vorliegende Konzept die Grundlage, indem es Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum sowie die damit verbundenen Stellplätze für E-Fahrzeuge benennt. Ein weiterer Bestandteil des Konzepts sind Maßnahmen zur Förderung des (E-)Carsharings.

 

Das Konzept wurde unter Einbeziehung verwaltungsinterner und verwaltungsexterner Beteiligten erstellt und abgestimmt. Im Zuge der Standortsuche für Ladeinfrastruktur wurde zudem eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beschluss dieses Konzeptes hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Er setzt lediglich Rahmenbedingungen für die Errichtung von Elektro-Ladeinfrastruktur und Carsharing-Stellplätzen. Die Umsetzung der im Konzept genannten Handlungsfelder und Maßnahmen erfolgt durch externe Ladesäulen-Betreiber und Carsharing-Anbieter.

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Anlagen

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