Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der im Betreff genannte Beschluss der vom 08.11.2017 wurde durch den in derselben Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschluss 16/SVV/0741 „Verkehrsverlagerung“ bezüglich des Betrachtungsraumes erheblich erweitert. Damit besteht der Auftrag an den Oberbürger-meister für das gesamte Stadtgebiet zu prüfen, in welchen Wohn- bzw. Anliegerstraßen regelmäßiger gebietsfremder Durchgangsverkehr auftritt, der mit dem Charakter der Straße nicht vereinbar ist.

 

Betroffene Straßen sind lt. Beschluss durch ein Verkehrsmonitoring zu ermitteln. Da nicht alle Wohnstraßen der Stadt als „Schleichverkehrsweg“ in Frage kommen und die Verkehrserhebung zur Erfassung des Durchgangsverkehrs sehr aufwendig sind, wird eine Vorauswahl der zu unter-suchenden Straßen getroffen. Dazu gehören alle Straßen, die in den o.g. Beschlüssen bzw. in aktuellen Anträgen genannt sind:

        Am Vogelherd / Am Golfplatz

        Eichenallee

        Hügelweg / Pannenbergstraße / Florastraße.

 

Zusätzlich werden die Straßen einbezogen, die aus entsprechenden Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadtverwaltung bekannt sind. Dazu gehören:

        Maybachstraße / verlängerte Kantstraße

        Fultonstraße

        Am Pfingstberg / Große Weinmeisterstraße

        Schlegelstraße

        Viereckremise

        In der Feldmark / Roßkastanienstraße

        Wannseestraße

        Am Alten Friedhof / Kolonie Daheim / Schlaatzweg

 

Ergänzend wird über das Internet eine Befragung der Potsdamer Bevölkerung durchgeführt, um evtl. weitere „Schleichverkehrswege“ zu ermitteln.

 

Da es keine festgesetzten Grenzen gibt, welche Kfz-Verkehrsstärke bzw. welcher Anteil an Durchgangsverkehr mit dem Charakter einer Straße nicht vereinbar ist, werden am Beginn der Untersuchung entsprechende Vorgaben definiert.

 

Analog zur Schleichverkehrsuntersuchung in der Bertha-von-Suttner-Straße werden in Gebieten mit festgestellten unverträglichen Schleichverkehrsanteilen die Ergebnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen mit den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern diskutiert.

 

Die Bearbeitung wird an ein externes Ingenieurbüro vergeben, die Bearbeitung wird voraussichtlich Ende 2018 abgeschlossen sein.

 

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Unterbindung von Schleichverkehr auf einer Route zu mehr Kfz-Verkehr und damit zu mehr Stau im Straßenhauptnetz führt. Auf Dauer erfolgversprechend wird deshalb nur die weitere generelle Reduzierung des Kfz-Verkehrs und dabei insbesondere des täglichen Pendlerverkehrs sein.

 

 

Vorschlag zur weiteren Berichterstattung:

 

Der weitergehende Beschluss der DS 16/SVV/0741 deckt inhaltlich den hier behandelten Prüfrahmen mit ab und sieht eine halbjährliche Berichterstattung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie dem Hauptausschuss vor. Es wird vorgeschlagen, künftig zum gesamten Komplex in der schrittweisen Bearbeitung und den Ergebnissen jeweiliger Beteiligungsschritte halbjährlich im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zu berichten.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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