Antrag - 02/SVV/0859

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Beschlussvorschlag

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Wege seines Einflussbereiches - zum Beispiel über den deutschen Städte- und Gemeindetag - darauf hinzuwirken, dass die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien nicht weiter zu Ungunsten der Investoren verschlechtert wird.

 

Er soll hierzu die Stadtverordnetenversammlung im März 2003 über seine Bemühungen informieren.

 

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Erläuterung

 

Die Bestehenden Bemühungen der Bundesregierung, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für Immobilien der generellen Steuerpflicht zu unterwerfen, das heißt die Abschaffung der ohnehin schon kürzlich verlängerten 10-Jahresfrist, hätten wahrscheinlich erhebliche Umschichtungen der Vermögensanlagenportofolios zur Folge – auch der Potsdamer Immobilienmarkt wäre betroffen. Vor allem vor dem Hintergrund des immer noch hohen Sanierungsbedarfes in Potsdam würden Kapitalanleger vor Investitionen zurückschrecken.

 

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