Beschlussvorlage - 18/SVV/0250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße" sowie der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 3, 4 und 5).
  2. Dem Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (siehe Anlage 6) wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert.
  3. Der Entwurf der Flächennutzungsplannderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) sowie die dazugehörige Änderung des Landschaftsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 7 und 8).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie parallel der Flächennutzungsplan-Änderung herbeizuführen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage und zu den Inhalten der Planung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- und Verwaltungskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen für die Durchführung des gesamten Planverfahrens wurden mit ca. 20.000  geschätzt und werden durch einen Dritten übernommen. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden bis 2019 anfallen.

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages vorgesehen, der Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage ist. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Folgekosten

gliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden voraussichtlich für die Instandhaltung der öffentlichen Grünfläche angenommen. Genauere Angaben hierzu sind derzeit nicht möglich. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

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Anlagen

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