Antrag - 03/SVV/0010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Künftig sind alle Anträge für Satzungsänderungen mit Kostenrelevanz rechtzeitig vorzubereiten und bis einschließlich September in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, wenn sie mit dem darauffolgenden Kalenderjahr wirksam werden sollen.

 

 

 

 

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Erläuterung

Solch wichtige Beschlüsse müssen fachgerecht und gewissenhaft beraten werden. Es muss künftig ausgeschlossen werden, dass, wie in den letzten Monaten mehrfach geschehen, Satzungen im vorgeblichen Zeitdruck durch die Ausschüsse gedrängt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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