Beschlussvorlage - 18/SVV/0261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Erhaltungssatzung Leiblstraße wird nach § 172 BauGB beschlossen, die zugehörige Begründung wird gebilligt (gemäß Anlagen 1 und 2).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss über die Erhaltungssatzung Leiblstraße herbeizuführen.

Die näheren Erläuterungen zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Erhaltungssatzung Leiblstraße entfaltet keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

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Anlagen

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