Antrag - 18/SVV/0212
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrskonzept Krampnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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11.04.2018
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06.06.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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24.04.2018
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15.05.2018
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29.05.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Verkehrskonzept für den Entwicklungsbereich Krampnitz in folgenden Punkten zu ergänzen:
1. Die Planung der Straßenbahnanbindung für das neue Wohngebiet ist zügig voranzutreiben.
2. Die Planung der karreeförmigen Ringerschließungsstraße ist so zu präzisieren, dass eine
Straßenbreite geplant wird, die den Begegnungsverkehr von KFZ und auch von Bussen des
ViP zulässt.
3. Die planmäßige Versorgung mit KFZ-Stellplätzen im Gebiet ist von bisher geplant 0,5
Stellplätzen je Wohneinheit in wenigstens 0,75 Stellplätze je Wohneinheit zu ändern.
Dabei sind für Wohnungen mit mehr als drei Räumen 1,0 Stellplätze je Wohneinheit nicht
zu unterschreiten.
Erläuterung
Begründung:
Die geplante hohe Zahl an neuen Wohnungen und auch von Gewerbeflächen soll zügig mit einer leistungsfähigen ÖPNV-Anbindung versorgt werden.
Bei der Straßenbreite der Hauptringstraße soll sichergestellt sein, dass Begegnungsverkehr von Bussen und auch das Vorbeifahren an haltenden Liefer-LKW gefahrlos und behinderungsfrei erfolgen kann.
Im statistischen Mittel haben Potsdamer Haushalte mit mehr als drei Personen und mit Berufstätigen wenigstens einen PKW, in zahlreichen Fällen bei zwei Berufstätigen im Haushalt auch zwei PKW in Nutzung. Auch bei guter ÖPNV-Anbindung ist in dieser peripheren Stadtlage nicht davon auszugehen, dass alle Berufstätigen in der Potsdamer Innenstadt arbeiten und somit ihren Arbeitsplatz mit Bus oder Straßenbahn erreichen werden. Deshalb sollen bei größeren Wohnungen wenigstens ein Stellplatz je Wohnung und bei kleineren Wohnungen wenigstens 0,75 Stellplätze je Wohnung geplant werden. Nur so sind spätere Komplikationen durch Falschparker vermeidbar und alle neuen Wohneinheiten auch vermietbar.