Beschlussvorlage - 18/SVV/0367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Circus und Zeltpunkt Montelino ist vom derzeitigen temporären Standort dauerhaft an den Standort nördlich der Hermann-Kasack-Straße zu verlagern. Dabei ist die Einrichtung baulich so zu qualifizieren, dass ein ganzjähriges pädagogisches Angebot gewährleistet und damit 40 Plätze für die Jugendbetreuung zur Verfügung gestellt werden können. Die Maßnahme ist entwicklungsbedingter Bestandteil der Gesamtmaßnahme Bornstedter Feld und wird von der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH im Rahmen des bestehenden Treuhändervertrages durchgeführt.   

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der Circus und Zeltpunkt Montelino bietet seit 20 Jahren ein anerkanntes und qualifiziertes Angebot in der Kinder- und Jugendbetreuung im Potsdamer Norden an, dass sehr gut angenommen wird. Der derzeitige Standort ist temporär und befindet sich auf Flächen, die von Beginn der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld an als Wohnbauflächen vorgesehen waren. Mit dem Konzept „Volkspark Potsdam 2020 – Konzept für die dauerhafte Integration temporärer Nutzungen in den Volkspark“ hat die Verwaltung Standorte für die dauerhafte Integration der Interimsnutzungen in den Volkspark vorgeschlagen. Der seinerzeit vorgeschlagene Standort für den Circus Montelino steht im Konflikt mit den möglichen Zielen des Werkstattverfahrens zur dauerhaften Nachnutzung der Biosphäre. Zur Vermeidung von Zwischenumzügen, die die wirtschaftliche Grundlage des Circus Montelino gefährden würden, hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss DS 17/SVV/0890 gefasst.

 

Mit der Fläche nördlich der Hermann-Kasack-Straße wurde ein Standort gefunden, der für den dauerhaften Weiterbetrieb des Circus und Zeltpunkt Montelino ideale Bedingungen, bietet einschließlich der Möglichkeit zur Gewährleistung eines ganzjährigen pädagogischen Angebots.

 

Der Standort wurde auf Grundlage der beigefügten Machbarkeitsstudie (s. Anlage 1) im Hinblick auf Belange des Naturschutzes und immissionsrechtlicher Erwägungen sowie im Hinblick auf die planungsrechtliche Zulässigkeit amtsintern abgestimmt. Es wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Standort vorgebracht. Eine Überschneidung mit der Vorhaltefläche für einen Badstandort im Potsdamer Norden (vgl. MV bezüglich DS 16/SVV/0643) besteht nicht.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme ist entwicklungsbedingter Bestandteil der Gesamtmaßnahme Bornstedter Feld und wird aus dem Treuhandvermögen finanziert.

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Anlagen

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