Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0373

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der beiliegende Statusbericht wurde im April 2018 dem Ministerium für Wirtschaft und Energie Brandenburg (MWE) vorgelegt.

 

So wie alle 15 Regionalen Wachstumskerne (RWK) im Land Brandenburg war auch der RWK Potsdam aufgefordert, über seine wirtschaftliche Entwicklung zu berichten.

Auf der Grundlage der Statusberichte der RWK erarbeitet die Interministerielle Arbeitsgruppe Integrierte Standortentwicklung (IMAG ISE) in der Folgezeit für das Kabinett den nunmehr „Siebzehnten Bericht zur Stärkung der Wachstumskräfte durch räumliche und sektorale Fokussierung von Landesmitteln Stärkung der Regionalen Wachstumskerne“.

 

Entsprechend den Vorgaben aus dem MWE umfasst der vorliegende Bericht des RWK Landeshauptstadt Potsdam Ausführungen 

 

        zur „Sozioökonomische Entwicklungen“ (unter Punkt 1. im Bericht),

        zu „Wichtigen Aktivitäten zur Umsetzung des Standortentwicklungskonzeptes“ (unter Punkt 2. im Bericht) und

        zum aktuellen Stand der Umsetzung der RWK-Maßnahmen (im Anhang des Berichts unterRWK-Maßnahmen“).

 

Seit 2005 hat die Landesregierung 14 förderfähige Schlüsselmaßnahmen beschlossen, die für Potsdam eine erhebliche struktur- und wirtschaftsrelevante Bedeutung haben und sich dementsprechend aus dem Standortentwicklungskonzept (SEK) für den RWK  Landehauptstadt Potsdam ableiten (SEK 2013 fortgeschrieben und von der SVV beschlossen, Vorlage: 13/SVV/0514). Davon befinden sich 7 Vorhaben in der Realisierungsphase. Weitere 7 Vorhaben sind bereits abgeschlossen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Mitteilungsvorlage informiert über die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung im RWK Landeshauptstadt Potsdam und den Realisierungsstatus der beschlossenen RWK-Maßnahmen. Sofern Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Umsetzung / Eigenmittelfinanzierung von RWK-Maßnahmen erforderlich sind, werden dazu, soweit noch nicht erfolgt, notwendige Beschlussvorlagen von den GB eingebracht. Die Umsetzung beschlossener Maßnahmen erfolgt im Rahmen der gültigen Haushaltsplanung.

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Anlagen

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