Antrag - 18/SVV/0336
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutz der Waldgebiete in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2018
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05.09.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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26.06.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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21.06.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zum Umgang mit den innerstädtischen Waldflächen zu erarbeiten. Auf der Grundlage des FNP ist mit den Waldeigentümern eine enge Abstimmung und Beratung zur „Nachhaltigen Bewirtschaftung“ (Brandenburgisches Waldgesetz) vorzunehmen. Dazu ist die enge Abstimmung mit der Oberförsterei Potsdam herzustellen und der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2018 Bericht zu erstatten.
Das Ergebnis soll in das neue Stadtentwicklungskonzept einfließen.
Erläuterung
Begründung
Vor dem Hintergrund der derzeit intensiv prosperierenden Stadtentwicklung bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung Potsdam die grundlegende Bedeutung der innerstädtischen Waldflächen für den Klimaschutz, die Biodiversität und die Lebensqualität der Menschen in Potsdam.
Potsdam ist eine grüne Stadt, die innerstädtischen Waldflächen sind ein wichtiger Teil des Lebensraumes der Menschen und unerlässlich für den Klimaschutz. Mehrfach wurden bereits größere Waldflächen kahlgeschlagen, Baurecht geschaffen sowie mit dem Wertausgleich soziale Belange unterstützt. Ausgleich für den Waldverlust fand meist nur außerhalb von Potsdam statt. So nachvollziehbar die vielfältigen Belange im Rahmen der Stadtentwicklung sind, sollte die Stadt nicht mehr nur von Fall zu Fall entscheiden, sondern ein Konzept haben, das den Schutz des Waldes stärkt sowie den Umgang mit den Waldflächen und bei Verlust den innerstädtischen Ausgleich regelt.
Wenn man heute von einer Gleichrangigkeit der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion im Gesamtwald ausgeht, so kommt dem Kommunalwald – ähnlich wie dem Landeswald – eine besondere Bedeutung bei der Gewährleistung von Gemeinwohlfunktionen zu.
Diese Priorisierung ist im Landes Wald Gesetz verankert, und gerade diese besondere Verpflichtung der Kommunen, die von ihnen ein gewisses Mehr an Sozialfunktionen abverlangt als vom privaten Waldbesitz, erfordert komplexe Konzepte, eine effektive Betreuung und Förderung, um den ökonomischen Ansprüchen an die Waldbewirtschaftung gerecht zu werden