Antrag - 18/SVV/0340

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlien:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine bürgernahe Verwaltungssprache einzuführen, um Behördentexte möglichst verständlich zu formulieren, ohne dass Präzision und Rechtssicherheit darunter leiden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Amtsdeutsch? Das muss sein! Aber es muss auch verständlich sein. In der Zeitschrift „KOMMUNAL“ erschien ein Artikel, wie sich Behördentexte möglichst verständlich formulieren lassen, ohne dass Präzision und Rechtssicherheit darunter leiden.

 

Verwaltungssprache Tipp 1: Weniger Substantivierungen

Vermeiden Sie Wörter mit der Endung „ung“ Verhängung“, „Durchführung“ und vielen mehr die „Ungitis“ ist eine hochgradig ansteckende Krankheit. Kurieren Sie sich duch eine ange­messene Dosis an Verben. Also bitte nicht „eine Auszahlung zur Durchführung bringen“ sondern einfach nur „auszahlen“. Vorsicht ist auch angebracht bei Substantiven auf „-keit“. „Die Wahrscheinlichkeit einer Abziehbarkeit ihrer Aufwendungen ist gegeben“. Besser: „Wahr­scheinlich lassen sich Ihre Aufwendungen abziehen.“

 

Verwaltungssprache Tipp 2: Unnötige Fachbegriffe

Wenn juristische Fachbegriffe unvermeidbar sind, sollten sie kurz erklärt werden, zum Beispiel so: „Rechtsbehelfsbelehrung (Ihre Rechte)“. Oder so: „Das sind Ihre Rechte (Rechtsbehelfs­belehrung)“. Anderes Beispiel: „Ihr Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, müssen Sie meine Anordnung zunächst befolgen.“ Auf jeden Fall sollten Verwaltungskräfte nicht blindlings aus Gesetzen abschreiben, sondern sich als „Dolmetscher“ verstehen. Übersetzen Sie juristische Fachsprache in Allgemeinsprache. Etliche Fachbegriffe sind sogar komplett verzichtbar. Niemand muss schreiben: „Sie benötigen eine Erweiterung des Restmüllbehältervolumens“, wenn es auch simpler geht: „Sie brauchen eine größere Restmülltonne“. Ein „Eignungsfeststellungsverfahren“ ist nichts anderes als ein Eignungstest, eine „Personenvereinzelungsanlage“ sollte doch lieber als Drehkreuz firmieren, und wer „bei einer Betriebsstätte eine Inaugenscheinnahme durchführen“chte, kann genauso gut ankündigen, dass er einen Betrieb besichtigen möchte.

 

Verwaltungssprache Tipp 3: Verstaubter Kanzleistil

Vermeiden Sie Fachbegriffe aus längst überholten Zeiten. Zum Beispiel „Lichtbild“, „Ablich­tung“ oder „vom Hundert“. Auch das Wort „anheimstellen“ versteht heute kaum noch jemand, zumal es doppeldeutig ist. Es kann bedeuten „empfehlen“ oder „Ihrer Entscheidung über­lassen“. Ebenfalls verzichtbar sind ungebräuchliche Abkürzungen wie „o.a.“, „o.g.“ oder „i.H.v.“

 

Verwaltungssprache Tipp 4: nicht zu viele Quellenangaben

Wenn Sätze mit Gesetzesverweisen beginnen, schalten viele Leser innerlich ab. Darum ist es sinnvoll, Rechtsquellen am Satzende in Klammern nachzutragen oder längere Fundstellen als Fußnote anzufügen.

Beispiel: „Gemäß  § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Urteil des BVerfG 1 BvR 668/04 und so weiter…sondern besser so: „Ich bin berechtigt, Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr anzuordnen (Rechtsgrundlage: § 11 des Niedersächs­ischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung).“

Hinweise auf die derzeit gültige Fassung oder auf letzte Änderungen sind unnötig, solange nicht ein Altfall nach inzwischen überholter Rechtslage zu bescheiden ist.

 

Verwaltungssprache Tipp 5: Weniger Passiv

Passiv klingt unpersönlich und lässt manchmal offen, wer eigentlich gemeint ist. Statt: Es wird die Auffassung vertreten, dass…. lieber „Ich vertrete die Auffassung, dass…“. Nennen Sie Ross und Reiter, verwenden Sie mehr Aktiv statt Passiv.

 

Verwaltungssprache Tipp 6: Bitte keine Klemmkonstruktionen

Das samt Anlagen von mir am 1.12.2017 an Sie verschickte Formular…“ Hier hat der Absender unnötig viele Wörter zwischen den Artikel „Das“ und das Substantiv „Formular“ geklemmt. Angenehmer zu lesen ist in solchen Fällen ein Relativsatz. „Das Formular, dass ich Ihnen samt Anlagen am 1.12.2017 geschickt habe…“

 

Verwaltungssprache Tipp 7: Unübersichtliche Schachtelsätze vermeiden

Derjenige, der den Wellensittich, der auf den Baum, der vor dem Haus, das an unser Grundstück angrenzt, steht, geflogen ist, einfängt, erhält eine Belohnung.“ Viel umständlicher geht es kaum. Sätze müssen immer kurz und knapp sein, die Hauptaussage darf nicht durch verschachtelte Nebensätze zu sehr auseinandergerissen werden. Satzteile, die zusammengehören, müssen sich „zuwinken“nnen. Also: Immer eine Information nach der anderen, eine Info, ein Satz.

 

Verwaltungssprache unser Fazit:

Im Paragraph 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes steht: „Die Amtssprache ist Deutsch“ da steht nicht: „Die Amtssprache ist behördisch“.

 

 

 

Quelle: https://kommunal.de/artikel/buergernahe-verwaltungssprache1/; 20. Januar 2018

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