Antrag - 18/SVV/0352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die bei öffentlichen Baumaßnahmen angeordneten Ersatzpflanzungen von Bäumen vorrangig auf dem Gelände von Kitas, Schulen oder Sportanlagen erfolgen.

 

Bei der Neu- oder Umgestaltung von Schulhöfen, Kitagärten oder Sportanlagen ist explizit dafür zu sorgen, dass Baumpflanzungen erfolgen bzw. vorhandene Bäume nach Möglichkeit erhalten bleiben.

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Erläuterung

Begründung:

So mancher Schulhof wirkt ohne Bäume nur trist zugepflastert. ume sorgen außerdem rund um Sportanlagen für eine Beschattung an heißen Sommertagen. Auch aus Gründen der Gesundheit, des Klimaschutzes und des subjektiven Wohlbefindens sind Bäume auf Schulfen, Kitagärten oder rund um Sportanlagen notwendig.

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