Beschlussvorlage - 18/SVV/0526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 104 "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 104 "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim" (09/15) entschieden (siehe Anlagen 6A und 6B).

 

  1. Die Flächennutzungsplannderung "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim" (09/15) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 7).

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 104 "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim sowie zur Flächennutzungsplan-Änderung "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim" (09/15) zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und den Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Änderung zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

 

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht vollständig durch einen Dritten übernommen werden.

Die Höhe der verbleibenden Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenposition          geschätzter Aufwand in €   betroffener Fachbereich

öffentliche Grünflächenca. 497.000 € 47

 

Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2023.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

 

Folgekosten

 

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

 

Kostenposition     geschätzter Aufwand in €   Finanzierung aus Produktkonto

Instandhaltung öffentlicher

Verkehrsanlagenca. 30.5805410003/5221200

Pflege öffentlicher Grünflächenca. 22.224 5510000/0961400

 

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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