Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0583

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Der mit dem Beschluss 17/SVV/0252 „Zentrum Ost – Straßen als Lebensraum entwickeln“ erteilte Auftrag, eine städtebauliche Studie für den Hauptstrang des Humboldtrings zu beauftragen, mit dem Ziel einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer, kann auf absehbare Zeit weder mit den erforderlichen Sachmitteln für eine Auftragsvergabe untersetzt noch mit der erforderlichen Personalkapazität in der Fachverwaltung begleitet werden. Es ist auch nicht ersichtlich, in welche Perspektive einer investiven Umsetzung eine solche städtebaulich-straßenbauliche Studie münden könnte.

Die zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Auftrages noch bestehenden größeren Restverkehrs­flächen ohne Nutzung, die durch den Rückbau der ehemaligen Überführung über die Nuthestraße im nördlichen Bereich des Humboldtringes entstanden waren, sind in Teilen bereits im Zusammenhang mit der Errichtung einer temporären Schule am Humboldtring eingezogen und dem Schulgrundstück zugeordnet worden. Angrenzende Flächen sind nach dem Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 145 „Am Humboldtring“ als Arrondierung der wohnbaulich zu nutzenden Flächen vorgesehen; zugleich soll Erschließung des Baugebietes über den Humboldtring und in dessen Ausbau parallel zur Nuthestraße Richtung Westen erfolgen. Gegenüber auf der östlichen Seite stehen voraussichtlich Änderungen durch eine mögliche Anpassung des Komplexes der sog. „Nutheschlange“ an.

 

Ungeachtet all dieser bereits eingetretenen Veränderungen ist die Dimensionierung des Humboldtrings als Haupterschließungsachse des Wohngebietes Zentrum Ost, unzweifelhaft noch geprägt von seiner früheren verkehrlichen Bedeutung mit unmittelbarem Anschluss an die Nutheschnellstraße, in weit überwiegendem Maße auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgerichtet. Der Straßenraum bietet deshalb nicht die wünschenswerten Voraussetzungen für eine Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer. Ein entsprechender Umbau des Straßenprofils würde gleichwohl eine grundlegende straßenbauliche Erneuerung bedingen, die nach den geltenden beitragsrechtlichen Grundlagen Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgaben­gesetz (KAG) auslösen würde. Nach aktuellen Erfahrungen mit solchen planerischen Initiativen ist davon auszugehen, dass die Notwendigkeit eines solchen Umbaus ungeachtet der qualitativen Wirkungen sehr kontrovers diskutiert würde.

Kritisch einzuschätzen sind aber bereits die personellen Kapazitäten für die verwaltungsseitige Vorbereitung, Begleitung und fachliche Abstimmung einer vorbereitenden planerischen Studie. Mit Blick auf die Vielzahl von dringlichen Aufgaben in der verkehrlichen Planung und bei der Abarbeitung von konzeptionellen Aufträgen der Stadtverordnetenversammlung könnten die erforderlichen Kapazitäten nur zu Lasten anderer Projekte mit festen terminlichen Rahmenbedingungen oder einem konkreten Umsetzungsbezug freigemacht werden. Gleiches gilt für die Zuordnung der Sachmittel, die für die Beauftragung der erforderlichen externen Planungsleistungen verfügbar sein müssten.

Vor diesem Hintergrund kann eine Erledigung des genannten Auftrages als lediglich vorbereitende, nicht umsetzungsbezogene Studie derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Die laufende Arbeit kann sich ausschließlich auf die Begleitung der laufenden Entwicklungen und die Sicherung der planerischen Optionen für die Zukunft konzentrieren.


 

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Erläuterung


 

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