Beschlussvorlage - 18/SVV/0587

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis 30.09.2018 (Antikmeile 30.09.18)


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt nach § 5 Abs. 1, dass Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens nf Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Darüber hinaus dürfen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BbgLÖG Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse an einem weiteren Sonn- oder Feiertag je Kalenderjahr in der Zeit von 13 bis 20 Uhr öffnen, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind. Die Öffnung von Verkaufsstellen nach Satz 1 führt zum Verbrauch der Möglichkeit der Sonn- oder Feiertagsöffnung für das betroffene Gemeindegebiet und ist innerhalb des gesamten Gemeindegebietes an bis zu fünf Sonn- oder Feiertagen je Kalenderjahr zulässig.

 

Diese Tage und die Öffnungszeiten sind durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen.

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 BbgLÖG wird für das folgende besondere Ereignis ein verkaufsoffener Sonntag r das betroffene umliche Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam zugelassen:

 

 

30. September 2018 Antikmeile

 

Die Sonntagsöffnung anlässlich der Antikmeile wird auf die nachfolgenden Straßenabschnitte im unmittelbaren räumlichen Umfeld der Veranstaltung eingegrenzt (siehe Anlage Geltungsbereich Antikmeile zur Verordnung):

 

  • gerstraße (zwischen Hegelallee und Charlottenstraße)
  • Gutenbergstraße (zwischen Dortustraße und Friedrich-Ebert-Straße)
  • Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Nauener Tor und Charlottenstraße)
  • Brandenburger Straße (zwischen Dortustraße und Friedrich-Ebert-Straße)

 

Die Gebietsabgrenzung erfolgt unter der Berücksichtigung der Ausstrahlung des regionalen Ereignisses und dem damit begründeten Versorgungsbedürfnis der Besucher. Das Gebiet umschließt insbesondere die Veranstaltungsfläche selbst, also die Jägerstraße sowie einen Teil der Gutenbergstraße. Darüber hinaus sind Teile der Brandenburger Straße sowie der Friedrich-Ebert-Straße als wesentliche Zubringerstraßen zur Veranstaltung inbegriffen. Die Friedrich-Ebert-Straße wird von zahlreichen Besuchern genutzt, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Gleichwohl wird die Brandenburger Straße von einem beträchtlichen Besucherstrom als attraktive Fußngerzone mit direkter Verbindung vom Parkhaus am Luisenplatz zum Veranstaltungsort passiert.

Die Antikmeile findet seit September 2009 an zwei Terminen im Jahr statt, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Die Veranstaltung wird im Herzen der Potsdamer Innenstadt in der historischen Kulisse der liebevoll und aufwendig sanierten zweiten barocken Stadterweiterung durchgeführt. Maßgeblich zum Erfolg der Antikmeile hat vor allem das Konzept mit dem Ziel beigetragen, eine Veranstaltung auf gehobenem Niveau in der Potsdamer Innenstadt zu etablieren und so auch zur überregionalen Attraktivierung des Standorts beizutragen.

 

Die Antikhändler reisen aus dem gesamten Bundesgebiet und teilweise sogar aus den europäischen Nachbarländern an. Abgerundet wird die Antikmeile durch begleitende Aktivitäten, so gibt es z.B. Jazz von Livemusikern sowie weitere Programmpunkte auf einer kleinen zentralen Bühne, aber auch kulinarische Angebote tragen zusätzlich zur Attraktivität bei und laden die Besucher zum Verweilen ein. Durch das Profil des Marktes werden vielfältige Zielgruppen angesprochen, neben den Potsdamern selbst, sind dies in besonderem Maße auch die Touristen und Besucher der Stadt. Die Antikmeile passt ideal in die historische Innenstadt, füllt eine Veranstaltungslücke in diesem Bereich, generiert seit Jahren hohe Besucherzahlen mit steigender Tendenz und hat sich als fester Bestandteil im Veranstaltungskalender der Stadt etabliert.

 

Der genannte Veranstaltungstermin wurde im Vorfeld mit den Interessenvertretern des Handels abgestimmt. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg, die IHK Potsdam, die  Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie die Dienstleistungsgesellschaft Verdi werden um Stellungnahme zu dem beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag gebeten. Die Stellungnahmen aus der Anhörung werden nachgereicht.

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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