Beschlussvorlage - 18/SVV/0589

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse r den Zeitraum vom 01.12.2018 bis 31.12.2018 (2. Advent 09.12.18 und 4. Advent 23.12.18)


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt nach § 5 Abs. 1, dass Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Darüber hinaus dürfen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BbgLÖG Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse an einem weiteren Sonn- oder Feiertag je Kalenderjahr in der Zeit von 13 bis 20 Uhr öffnen, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind. Die Öffnung von Verkaufsstellen nach Satz 1 führt zum Verbrauch der Möglichkeit der Sonn- oder Feiertagsöffnung für das betroffene Gemeindegebiet und ist innerhalb des gesamten Gemeindegebietes an bis zu fünf Sonn- oder Feiertagen je Kalenderjahr zulässig.

 

Diese Tage und die Öffnungszeiten sind durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen.

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 BbgLÖG werden für die folgenden besonderen Ereignisse verkaufsoffene Sonntage r das betroffene umliche Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam zugelassen:

 

 

2. Advent 09.12.18 und 4. Advent 23.12.18 - Weihnachtsmärkte

 

Die Sonntagsöffnung anlässlich der am zweiten und vierten Adventswochenende stattfindenden Weihnachtmärkte wird aufgrund der nahezu stadtweiten Ausdehnung der Veranstaltungen auf das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam, mit Ausnahme der Postleitzahlengebiete 14476, 14478, 14480, eingegrenzt (siehe Anlage Geltungsbereich Weihnachtsmärkte zur Verordnung).

 

09. Dezember 2018 2. Advent/Weihnachtsmärkte

 

  • Blauer Lichterglanz: Luisenplatz, Brandenburger Straße
  • Romantisches Weihnachtsdorf: Krongut Bornstedt
  • Böhmischer Weihnachtsmarkt: Weberplatz Babelsberg
  • Sinterklaas-Fest: Holländischen Viertel

 

23. Dezember 2018 4. Advent/Weihnachtsmärkte

 

  • Blauer Lichterglanz: Luisenplatz, Brandenburger Straße
  • Romantisches Weihnachtsdorf: Krongut Bornstedt

Die Gebietsabgrenzung hinsichtlich der Weihnachtsmärkte erfolgt unter der Berücksichtigung der Ausstrahlung des regionalen Ereignisses und dem damit begründeten Versorgungsbedürfnis der Besucher. Hintergrund für die Begrenzung der Sonntagsöffnung aus Anlass der Weihnachtsmärkte ist das am 22.06.2018 ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Berlin hinsichtlich des Klageverfahrens zu den Sonntagsöffnungen in 2017. Die Weihnachtsmärkte sind seitens des Oberverwaltungsgerichtes grundsätzlich als Ereignisse mit prägender Wirkung anerkannt worden und nnen somit auch Anlass r eine Sonntagsöffnung sein. Nicht zu erkennen für das Oberverwaltungsgericht war hingegen der gesamtstädtische Bezug, insbesondere auf den ländlichen Potsdamer Norden, der eine stadtweite Sonntagsöffnung rechtfertigt. Aus diesem Grunde hat das Oberverwaltungsgericht die Sonntagsöffnungen 2017 anlässlich der Weihnachtsmärkte im Nachhinein für rechtswidrig erklärt.

 

Die Weihnachtsmärkte der Landeshauptstadt Potsdam (siehe Anlage Übersicht Weihnachtsmärkte 2018) sind über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass jährlich mit der Eröffnung der Weihnachtsmärkte eine Vielzahl von Besuchern die Traditionsmärkte in der Potsdamer Innenstadt sowie in Babelsberg besuchen.

 

Vier traditionelle Weihnachtsmärkte verwandeln am zweiten Adventswochenende die Stadt in einen winterlichen Schauplatz zwischen Seen, Gärten und Schlössern:

 

  • Blauer Lichterglanz auf dem Luisenplatz und in der Brandenburger Straße
  • Romantische Weihnachtsdorf im Krongut Bornstedt bei Sanssouci
  • Böhmische Weihnachtsmarkt auf dem Weberplatz in Babelsberg
  • Sinterklaas-Fest im Holländischen Viertel

 

Am vierten Adventswochenende können sich die Potsdamerrger, Touristen und Besucher auf zwei Weihnachtsmärkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam freuen:

 

  • Blauer Lichterglanz auf dem Luisenplatz und in der Brandenburger Straße
  • Romantische Weihnachtsdorf im Krongut Bornstedt bei Sanssouci

 

Die Weihnachtsmärkte erfreuen sich zunehmender, auch überregionaler Beliebtheit. Auf dem zentralen Weihnachtsmarkt „Blauer Lichterglanz“ in der Innenstadt wird, nach den von Veranstaltern mitgeteilten Besucherzahlen des Vorjahres, in der Weihnachtszeit mit insgesamt fast 1 Million Besucher gerechnet. Der Böhmische Weihnachtsmarkt lädt aufgrund der vielen Besucher inzwischen schon an zwei Wochenenden zum Besuch ein. Im letzten Jahr wurden auf den Weihnachtsmärkten in Potsdam am ersten Adventswochenende 65.000 sowie am dritten Adventswochenende 35.000 Besucher begrüßt. Potsdam ist im Rahmen derChristmasworld 2017“- Messe in Frankfurt am Main als „Best Christmas City“ in der Kategorie Großstadt ausgezeichnet worden. Potsdam hat sich im Wettbewerb gegen 49 andere Städte durchsetzen können, was einmal mehr als Bestätigung der Attraktivität, der Qualität und der Überregionalität der Potsdamer Weihnachtsmärkte zu werten ist.

 

Die genannten Veranstaltungstermine wurden im Vorfeld mit den Interessenvertretern des Handels abgestimmt. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg, die IHK Potsdam, die  Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie die Dienstleistungsgesellschaft Verdi werden um Stellungnahme zu den beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntagen gebeten. Die Stellungnahmen aus der Anhörung werden nachgereicht.
 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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