Beschlussvorlage - 18/SVV/0608
Grunddaten
- Betreff:
-
Wärmesatzung Krampnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2018
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07.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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09.10.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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27.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2018
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Masterplanes Klimaschutz den CO2 Ausstoß erheblich zu senken. Dabei kommt den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und dem Ausbau der Fernwärme eine besondere Bedeutung zu.
Das Wohngebiet Krampnitz soll als CO2-neutraler Stadtteil entwickelt werden.
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat unter Berücksichtigung des Maßnahmenkatalogs gemäß dem Masterplan Klimaschutz der LHP ein entsprechendes integriertes Energiekonzept entwickelt. Dieses sieht den Aufbau eines innovativen Wärmeversorgungssystems vor.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.06.2015 beschlossen, dass dieses integrierte Energiekonzept von der EWP nachfrageorientiert umgesetzt werden soll.
Voraussetzung zur Schaffung eines CO2-neutralen Stadtteils ist weiterhin ein hoher Anschlussgrad an das geplante Wärmeversorgungssystem der EWP, der zuverlässig durch einen Anschluss- und Benutzerzwang gesichert werden kann.
Gemäß § 16 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Verbindung mit § 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes der Anschluss- und Benutzungszwang an ein Netz der öffentlichen Wärmeversorgung durch eine Satzung begründet werden.
Das Satzungsgebiet der Fernwärmesatzung der LHP vom 21.12.1998 erstreckt sich nicht auf den Stadtteil Krampnitz.
Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Wärmeversorgung im Stadtteil Krampnitz soll der Stadtteil Krampnitz nicht in das Satzungsgebiet der Fernwärmesatzung vom 21.12.1998 aufgenommen, sondern eine stadtteilsbezogene Wärmesatzung für Krampnitz erlassen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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856,4 kB
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