Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0637
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine sexistische oder diskriminierende Werbung auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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05.09.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion
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zur Kenntnis
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18.09.2018
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09.10.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Dem Auftrag wird seitens der Verwaltung bereits entsprochen. Beschwerden über sexistische bzw. diskriminierende Werbung auf öffentlichen Flächen können bereits jetzt der Stadtverwaltung gemeldet werden. Als direkte Kontaktstelle sind Beschwerden an den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen (E-Mail-Adresse Gruen-Verkehrsflaechen@rathaus.potsdam.de zu richten bzw. können telefonisch unter 0331/289 27 11 gemeldet werden. Das Ansinnen und die Zugangsdaten der Kontaktstelle werden im Internet veröffentlicht.
Dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen obliegt es als Straßenbaulastträger Werbeanträge im öffentlichen Straßenraum unter Hinzuziehung entsprechender weiterer Bereiche der Stadtverwaltung, unter anderem den Bereichen Marketing, Kultur, Stadtplanung, Stadterneuerung und Denkmalpflege zu bearbeiten und im Rahmen der zu beachtenden Vorschriften der Werbesatzungen der Stadt Potsdam zu bewilligen. Hierzu wurden in der Vergangenheit drei Werbeverträge mit den Firmen DSR Zeit und Werbung GmbH (Errichtung und Werbung auf bzw. an Uhrensäulen), der Firma Wall Verkehrsanlagen GmbH (Errichtung und Werbung auf bzw. an City-Toiletten) und der Firma Outfit Außenwerbung GmbH (Werbung an Litfaßsäulen, beleuchteten Vitrinen, Großwerbetafeln) als sogenannte Konzessions-verträge in den Jahren 1991, 1997 und 2014 geschlossen. In den jeweiligen Verträgen ist unter anderem geregelt, dass der Inhalt der Werbung den gesetzlichen, behördlichen Vorschriften entsprechend zu erfolgen hat und darüber hinaus die Werbeinhalte den „guten Sitten“ zu entsprechen haben. Die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen sind zu beachten. Darüber hinaus hat sich die Stadt Potsdam das Recht vertraglich gesichert, Werbung, die den benannten Werbeverboten entspricht, auf Aufforderung entfernen zu lassen.