Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0528
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 78 "Französische Straße/Quartier Français", 1. Änderung, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße - Aufstellungsbeschluss, Beschlusspunkt 4 - Erhalt des Kunsthauses "sans titre"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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05.09.2018
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10.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit dem Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 “Französische Straße/Quartier Franϛais“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße hat die Stadtverordnetenversammlung in Beschlusspunkt 4 den Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer eine dauerhafte Nutzung des Kunsthauses “sans titre“ als Kulturstandort zu verhandeln.
Zu der Frage, unter welchen Bedingungen die PWG als Wohnungsbaugenossenschaft eine dauerhafte Nutzung des Kunsthauses “sans titre“ ermöglichen kann, wird auf die Mitteilungsvorlage vom April 2018 verwiesen (DS 18/SVV/0163). Offen war daraus lediglich die Information zum Planungsstand.
Die Verwaltung kann zum aktuellen Sachstand folgende Informationen geben:
Nach Auskunft der Grundstückseigentümerin, der Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG (PWG) wird weiterhin das Ziel einer Erhaltung des Kunsthauses “sans titre“ und die Integration in die geplante Neubebauung an der Französischen Straße verfolgt.
Derzeit wird der Vorentwurf zum o. g. Bebauungsplan erarbeitet und die ersten Planüberlegungen der PWG zur Sicherung des Kunsthauses „sans titre“ eingearbeitet.
Entlang der Französischen Straße zwischen dem geplanten Hotel und der Bestandsbebauung ist eine geschlossene Bauweise mit Wohnen und im Erdgeschoss mit kulturellen Nutzungen sowie nichtstörendem Gewerbe bzw. Büronutzungen vorgesehen (siehe Anlage).
Die Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird voraussichtlich im 4. Quartal 2018 stattfinden.
Der Stadtverordnetenversammlung wird etwa in der 2. Jahreshälfte 2019 der Entwurf des Bebauungsplans zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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466,9 kB
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