Beschlussvorlage - 02/SVV/0947

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept wird als Bestandteil des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen.

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Erläuterung

Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 74 Gemeindeordnung (GO) bestimmen, dass die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen hat, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Insbesondere muß der Haushalt in jedem Jahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein.

 

Für den Fall, dass ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, bestimmt § 74 Abs. 3 GO, dass ein Haushaltssicherungskonzept für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufzustellen und darin der Zeitraum zu beschreiben ist, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Außerdem sind die Maßnahmen darzustellen, durch die der im Verwaltungshaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbeträge in künftigen Jahren vermieden wird. Das Haushaltssicherungskonzept soll dem Ziel dienen, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Das Haushaltssicherungskonzept ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wobei die Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden kann.

 

Der Haushalt der Stadt Potsdam leidet - wie die meisten Haushalte großer Städte - an einem erheblichen strukturellen Defizit im Verwaltungshaushalt. Dieses liegt neben einer erheblichen Einnahmeschwäche bei den eigenen Einnahmen aus Steuern und Gebühren/Entgelten, an vergleichsweise hohen Ausgaben für Personal und soziale Einrichtungen und einer daraus resultierenden Abhängigkeit von staatlichen Finanzzuweisungen (insbesondere Schlüsselzuweisungen).

 

Auf der Einnahmeseite erfolgte die Prognose der Einnahmen für die Jahre 2002-2006 auf der Grundlage der Orientierungsdaten des Ministeriums des Inneren und berücksichtigt, soweit dieses zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich ist, die gegenwärtige Steuerschätzung für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Mit einer nennenswerten, die Haushaltssituation entspannenden Entwicklung der kommunalen Einnahmen ist gegenwärtig und künftig nicht zu rechnen. Die Stadt Potsdam wird daher eine Konsolidierung des Haushaltes vor allem durch eine konsequente Kürzung der Ausgaben zu bewältigen haben, um die dauernde Leistungsfähigkeit mittelfristig wieder herzustellen.

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2003 wurde in Abstimmung mit dem Innenministerium auf der neuen Basis Jahresrechnung 2001 fortgeschrieben. Eine Fortführung der Basis Jahresrechnung 1999 ist für das Haushaltsjahr 2003 nicht mehr sinnvoll, da der Entwicklung des Haushaltes der Stadt Potsdam durch eine zeitnahe HSK-Basis Rechnung getragen werden sollte.

Mit der neuen Basis entfallen einige Maßnahmen des bisherigen HSK, da zum Zeitpunkt Jahresrechnung 2001 bereits viele Konsolidierungsmaßnahmen wirksam umgesetzt wurden. Aus dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept sind folglich solche Maßnahmen gestrichen worden, die zu keinen Einsparungen mehr führen.

Das HSK 2003 wurde um einige neue Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt.

 

Ein alternativer Finanzplan ohne Haushaltssicherungskonzept wurde nicht erstellt, da eine Rückrechnung der Einsparmaßnahmen wenig sinnvoll und wegen der Veränderungen in der mittelfristigen Finanzplanung kaum nachvollziehbar wäre.

 

Das strukturelle Defizit konnte von 28,7 Mio EURO in 2002 auf 15,7 Mio EURO in 2006 gesenkt werden. Um dies zu erreichen ist neben der Umsetzung der aufgeführten HSK-Maßnahmen eine straffe Haushaltsführung zu praktizieren. Dieses kann z.B. durch Haushaltssperren, eine restriktive Prüfung von überplanmäßigen Ausgaben, u.a.m. erreicht werden. Gleichzeitig ist durch Verhandlungen mit dem Land eine weitere Stärkung der kreisfreien Städte im kommunalen Finanzausgleich anzustreben.

 

Gleichzeitig ist durch weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Personalausgaben nicht weiter steigen. Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes im Finanzplanungszeitraum nicht ohne weiteren Vermögensverzehr erreichbar sein wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Ja

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Anlagen

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