Beschlussvorlage - 02/SVV/0947
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Vorberatung
|
|
|
18.12.2002
| |||
|
05.03.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
11.02.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
19.02.2003
| |||
|
26.02.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
08.01.2003
| |||
|
11.02.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
28.01.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
12.02.2003
| |||
|
26.02.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
|
Vorberatung
|
|
|
20.02.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
16.01.2003
| |||
|
13.02.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.01.2003
|
Erläuterung
Die
allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 74 Gemeindeordnung (GO) bestimmen, dass
die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen hat, dass die
stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Die
Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Insbesondere muß
der Haushalt in jedem Jahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus
Vorjahren ausgeglichen sein.
Für den
Fall, dass ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, bestimmt § 74
Abs. 3 GO, dass ein Haushaltssicherungskonzept für den Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt aufzustellen und darin der Zeitraum zu beschreiben ist,
innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Außerdem sind die
Maßnahmen darzustellen, durch die der im Verwaltungshaushalt ausgewiesene
Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbeträge in künftigen Jahren
vermieden wird. Das Haushaltssicherungskonzept soll dem Ziel dienen, im Rahmen
einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit
der Gemeinde zu erreichen. Das Haushaltssicherungskonzept ist von der
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und bedarf der Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde, wobei die Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen
erteilt werden kann.
Der
Haushalt der Stadt Potsdam leidet - wie die meisten Haushalte großer Städte -
an einem erheblichen strukturellen Defizit im Verwaltungshaushalt. Dieses liegt
neben einer erheblichen Einnahmeschwäche bei den eigenen Einnahmen aus Steuern
und Gebühren/Entgelten, an vergleichsweise hohen Ausgaben für Personal und
soziale Einrichtungen und einer daraus resultierenden Abhängigkeit von
staatlichen Finanzzuweisungen (insbesondere Schlüsselzuweisungen).
Auf der
Einnahmeseite erfolgte die Prognose der Einnahmen für die Jahre 2002-2006 auf
der Grundlage der Orientierungsdaten des Ministeriums des Inneren und
berücksichtigt, soweit dieses zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich ist, die
gegenwärtige Steuerschätzung für den Zeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung. Mit einer nennenswerten, die Haushaltssituation entspannenden
Entwicklung der kommunalen Einnahmen ist gegenwärtig und künftig nicht zu
rechnen. Die Stadt Potsdam wird daher eine Konsolidierung des Haushaltes vor
allem durch eine konsequente Kürzung der Ausgaben zu bewältigen haben,
um die dauernde Leistungsfähigkeit mittelfristig wieder herzustellen.
Das
Haushaltssicherungskonzept 2003 wurde in Abstimmung mit dem Innenministerium
auf der neuen Basis Jahresrechnung 2001 fortgeschrieben. Eine Fortführung der
Basis Jahresrechnung 1999 ist für das Haushaltsjahr 2003 nicht mehr sinnvoll,
da der Entwicklung des Haushaltes der Stadt Potsdam durch eine zeitnahe
HSK-Basis Rechnung getragen werden sollte.
Mit
der neuen Basis entfallen einige Maßnahmen des bisherigen HSK, da zum Zeitpunkt
Jahresrechnung 2001 bereits viele Konsolidierungsmaßnahmen wirksam umgesetzt
wurden. Aus dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept sind folglich
solche Maßnahmen gestrichen worden, die zu keinen Einsparungen mehr führen.
Das
HSK 2003 wurde um einige neue Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt.
Ein
alternativer Finanzplan ohne Haushaltssicherungskonzept wurde nicht erstellt,
da eine Rückrechnung der Einsparmaßnahmen wenig sinnvoll und wegen der
Veränderungen in der mittelfristigen Finanzplanung kaum nachvollziehbar wäre.
Das
strukturelle Defizit konnte von 28,7 Mio EURO in 2002 auf 15,7 Mio EURO in 2006
gesenkt werden. Um dies zu erreichen ist neben der Umsetzung der aufgeführten
HSK-Maßnahmen eine straffe Haushaltsführung zu praktizieren. Dieses kann z.B.
durch Haushaltssperren, eine restriktive Prüfung von überplanmäßigen Ausgaben,
u.a.m. erreicht werden. Gleichzeitig ist durch Verhandlungen mit dem Land eine
weitere Stärkung der kreisfreien Städte im kommunalen Finanzausgleich
anzustreben.
Gleichzeitig
ist durch weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die
Personalausgaben nicht weiter steigen. Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass
ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes im Finanzplanungszeitraum nicht ohne
weiteren Vermögensverzehr erreichbar sein wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
13,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
102 kB
|