Beschlussvorlage - 18/SVV/0730

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Den „1. Aktionsplan“ mit den darin aufgeführten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie Strategien zur Umsetzung „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“ gemäß Anlage.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zur Umsetzung der Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung stehen und wenn ja, diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Der „1. Aktionsplan“ ist alle zwei Jahre zu aktualisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen; erstmals im 4. Quartal 2020.
     
  2. Ein Monitoring und Controlling wie folgt:

 

a)      für die im 1. Aktionsplan genannten Maßnahmen (Anlage 1)  – jährlich, als kurzer Statuscheck

b)      für die mittelfristigen Strategien und die Klima- und Energiebilanz – alle 2 Jahre (Klimabericht)

c)      für alle im Konzept genannten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien – alle 6 Jahre

Die Beschlüsse zur Berichterstattung Klimabericht und Energie-und Klimaschutzmanagement sind in diese Berichterstattung zu integrieren.
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 09.09.2015 (Drucksache 15/SVV/0645) die Teilnahme am Prozess Masterplan 100% Klimaschutz beschlossen. Mit Beschluss vom 13.09.2017 (Drucksache 17/SVV/0537) hat die Stadtverordnetenversammlung die Masterplanziele bestätigt und die Kernstrategien des Gutachtens als Ordnungsrahmen zukünftiger Politik beschlossen sowie den Oberbürgermeister beauftragt, die Kernstrategien zu untersetzen, indem er eine Arbeitsgruppe gründet und u.a. die mögliche Einordnung in den Verwaltungsvollzug erarbeitet.

 

In Abstimmung mit dem Klimarat hat der Oberbürgermeister eine zweigleisige Arbeitsgruppenstruktur entwickelt. Die Strategien des Masterplans wurden im personell erweiterten Klimarat aus übergeordneter Perspektive behandelt. Parallel gab es handlungsfeldbezogene Arbeitsgruppen auf Arbeitsebene der Verwaltung und weiterer relevanter Akteure. Das Ergebnis dieses Prozesses ist die vorliegende Vorlage. Der Kern der Vorlage ist der in der Anlage beigefügte 1. Aktionsplan. In diesem sind die beschlossenen 34 Kernstrategien des Masterplans mit mittelfristigen Teilstrategien, kurzfristigen Maßnahmen und einer Controllingstruktur untersetzt.

Schwerpunkte der mittelfristigen Strategien und der kurzfristigen Maßnahmen sind:

-          Verstärkung der Kooperation im Verbund von Kommune, kommunalen Unternehmen, weiteren öffentlichen Einrichtungen und der Wissenschaft in der Stadt

-          Bessere Ausnutzung der klimarelevanten Steuerungsmöglichkeiten als Kommune, z.B. mittels der Stadtplanung

-          Fokussierung auf die Stadtteilebene

-          Hohe Ausnutzung von Fördermöglichkeiten und Aufzeigen von Bedarfen an rdermitteln und Rahmenbedingungen an Land und Bund

-          Verstärkte Integration von Lebenszyklusbetrachtungen und regionaler Wertschöpfung bei Investitionsentscheidungen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und der kommunalen Unternehmen

-          Nutzung der Entwicklung von Krampnitz als Reallabor

-          Dauerhaftes Controlling und regelmäßiges Monitoring

Die Strategien und Maßnahmen tragen maßgeblich zu einer zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt und der Erreichung der strategischen Ziele bei. Sie regen Innovationen an, senken langfristige Kosten, erhöhen die Lebensqualität und nicht zuletzt sie zeigen Verantwortung für zukünftige Generationen und globale Gerechtigkeit. Dabei konzentrieren sich die Strategien und Maßnahmen auf Beiträge, die die LHP im Einklang mit ihren weiteren Aufgaben leisten kann. Um die mit der Vorlage verbundenen Aufgaben in Qualität und Quantität hinreichend ausfüllen zu können, sind zusätzliche Ressourcen notwendig.
 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen bei der konkreten Umsetzung der aufgeführten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie Strategien zur Umsetzung „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“. Es wird von den verantwortlichen Geschäfts- und Fachbereichen bzw. Unternehmen geprüft, ob und wieweit sich die Maßnahmen – unter der Berücksichtigung von möglichen Förderprogrammen – in die Haushalts-/Wirtschaftsplanung einordnen lassen. Die Maßnahmen stehen insoweit unter Haushaltsvorbehalt.


 

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Anlagen

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