Beschlussvorlage - 03/SVV/0031

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Beschlussvorschlag

 

 

Umsetzung des Konzeptes zur Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in den ersten Arbeitsmarkt .

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Erläuterung

Durch den Wegfall der GABI mbH werden Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt gegenwärtig fast ausschließlich auf dem zweiten Arbeitsmarkt integriert. Zu nennen sind  vor allem Projekte „Arbeit statt Sozialhilfe"; Projekt gemäß § 18/4 BSHG (mit Lohnkostenzuschuss); Einzelarbeitsverträge gemäß § 18/4 BSHG.

 

Das vorliegende Konzept regelt die Vermittlung der Hilfeempfänger ohne Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB III auf dem 1. Arbeitsmarkt durch die Vergabe von Vermittlungsschecks. Dabei werden die Erfahrungen etablierter freier Träger genutzt, die durch vorgelegte Konzepte ihr Know how nachgewiesen haben. Die Auswahl der Träger erfolgte im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens.

 

Die Vorteile des Konzeptes sind :

 

·            ausschließlich erfolgsorientierte Prämiengewährung nach nachgewiesener Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt

·     keine Sockelfinanzierung

·            Nutzung der Trägervielfalt und somit unterschiedlicher Potenziale

·            Kompatibilität mit dem Verwaltungsverfahren des Arbeitsamtes

 

Das Konzept ist ein weiteres Instrument zur Integration von Hilfeempfängern in den Arbeitsmarkt sowie der Reduzierung von Sozialhilfeausgaben.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Umsetzung des Konzeptes hat folgende finanzielle Auswirkungen:

 

1. Die bisher geplante Grundfinanzierung der Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration (GABI) in Höhe

    von 153.400 € entfällt.

 

2. Bei einer durchschnittlichen Vermittlung von 30 Sozialhilfeempfängern über 12 Monate ergibt sich eine

    rechnerisch ermittelte  Einsparung im Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 69.300 € im Sozialhilfeetat.

 

3. Unter der Annahme des Punktes 2 erhöht sich die Einsparsumme für das Haushaltsjahr 2004 auf

    198.000 €.

 

4. Für die Umwandlung einer Sachbearbeiterstelle in eine Sozialarbeiterstelle entsteht ein zusätzlicher

    Finanzbedarf von 7.470 € im Haushaltsjahr 2003.

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Anlagen

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