Beschlussvorlage - 03/SVV/0031
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Vermittlung von Sozialhilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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22.01.2003
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05.03.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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11.02.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.02.2003
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.02.2003
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Erläuterung
Durch den
Wegfall der GABI mbH werden Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt gegenwärtig
fast ausschließlich auf dem zweiten Arbeitsmarkt integriert. Zu nennen
sind vor allem Projekte „Arbeit
statt Sozialhilfe"; Projekt gemäß § 18/4 BSHG (mit Lohnkostenzuschuss);
Einzelarbeitsverträge gemäß § 18/4 BSHG.
Das
vorliegende Konzept regelt die Vermittlung der Hilfeempfänger ohne Ansprüche
auf Leistungen nach dem SGB III auf dem 1. Arbeitsmarkt durch die Vergabe von
Vermittlungsschecks. Dabei werden die Erfahrungen etablierter freier Träger
genutzt, die durch vorgelegte Konzepte ihr Know how nachgewiesen haben. Die
Auswahl der Träger erfolgte im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens.
Die
Vorteile des Konzeptes sind :
· ausschließlich erfolgsorientierte
Prämiengewährung nach nachgewiesener Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt
· keine Sockelfinanzierung
· Nutzung der Trägervielfalt und somit
unterschiedlicher Potenziale
· Kompatibilität mit dem
Verwaltungsverfahren des Arbeitsamtes
Das
Konzept ist ein weiteres Instrument zur Integration von Hilfeempfängern in den
Arbeitsmarkt sowie der Reduzierung von Sozialhilfeausgaben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Umsetzung des Konzeptes hat folgende finanzielle Auswirkungen:
1. Die
bisher geplante Grundfinanzierung der Gesellschaft für Arbeit, Beratung und
Integration (GABI) in Höhe
von 153.400 € entfällt.
2. Bei
einer durchschnittlichen Vermittlung von 30 Sozialhilfeempfängern über 12
Monate ergibt sich eine
rechnerisch ermittelte Einsparung im Haushaltsjahr 2003 in
Höhe von 69.300 € im Sozialhilfeetat.
3. Unter
der Annahme des Punktes 2 erhöht sich die Einsparsumme für das Haushaltsjahr
2004 auf
198.000 €.
4. Für
die Umwandlung einer Sachbearbeiterstelle in eine Sozialarbeiterstelle entsteht
ein zusätzlicher
Finanzbedarf von 7.470 € im
Haushaltsjahr 2003.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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19 kB
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