Antrag des Ortsbeirates - 18/SVV/0796
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan GG08 Seepromenade / Dorfstraße nicht gefährden - Vorkaufsrechte ausüben!
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Andreas Menzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Entscheidung
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13.11.2018
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten darzustellen, wie er das Planungsziel des B-Plans GG 8 einer öffentlichen Grünfläche erreichen will, wenn wie in jüngster Vergangenheit Vorkaufsrechte, auch bei Verkäufen der BIMA, nicht ausgeübt werden.
- Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister weiter am Planungsziel öffentliche Grünfläche festzuhalten und teilt ihm seine Besorgnis mit, dass anderenfalls Normenkontrollklagen erfolgreich sein könnten.
- Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister um Aufklärung, wieso dieser Vorkaufsrechte sowohl bei Verkäufen der BIMA als auch von Privat in letzter Zeit nicht ausgeübt hat.
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine anonymisierte Kopie des Urteils der jüngsten Entscheidung und der Urteilsbegründung der Baulandkammer im LG Neuruppin (ggf. auch wenn erforderlich vertraulich) den Mitgliedern des Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen.
- Der Oberbürgermeister wird gebeten mitzuteilen, wie er die sowohl von Seiten seines Rechtsbeistandes Dr. Beckmann vor dem LG Neuruppin, als auch im Urteilstenor geäußerten Rechtsmeinung, dass die öffentlichen Ufergrundstücke von Jedermann zu betreten sind, beurteilt und realisieren will.
Erläuterung
Begründung:
Infolge der Nichtausübung von Vorkaufsrechten durch die Landeshauptstadt Potsdam konnten Privatpersonen die Ufergrundstücke erwerben. Insofern scheint die Umsetzung des B-Plans GG08 „öffentliche Grünfläche am Ufer“ erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Offensichtlich war der ausstellenden Stelle im Rathaus Potsdam bewusst, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht bestand, sie wollte dieses aber nicht in Anspruch nehmen. Der Oberbürgermeister wurde insofern durch Beschlüsse des Ortsbeirates, Hinweise aus der Bevölkerung und Einwohnerfragestunden auf anstehende Vorkaufsrechte aufmerksam gemacht.
Bei verantwortlicher Prüfung hätte das z. B. beim Verkauf der Ufergrundstücke unterhalb der Seepromenade 29 ff. durch die BIMA bzw. bei der Erteilung der Negativatteste erkannt werden müssen. Insoweit ist nach Überzeugung des Ortsbeirates der Landeshauptstadt Potsdam ein erheblicher Schaden entstanden.
Der Ortsbeirat hält es zumindest für möglich, dass sachfremde Erwägungen bei diesen Entscheidungen eine Rolle gespielt haben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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