Beschlussvorlage - 18/SVV/0575

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59 sowie der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 2, 3 und 4).
  2. Dem Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird nach § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 5).
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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59 herbeizuführen.

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


Planungs- und Verwaltungskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen für die Durchführung des gesamten Planverfahrens wurden mit ca. 14.300 € geschätzt und werden durch einen Dritten übernommen. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden voraussichtlich in den Jahren 2018 bis 2019 anfallen.

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages vorgesehen, der Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage ist.

Folgekosten

Folgekosten nach der Realisierung der Planung sind für die Landeshauptstadt Potsdam nicht zu erwarten.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz: „Potsdamer Baulandmodell“) findet für die vorliegende Planung keine Anwendung. Zur Wahrung der Angemessenheit der vertraglich vereinbarten Leistungen und Vermeidung der wirtschaftlichen Überforderung der Planungsbegünstigten wird gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB und Kapitel 5 Potsdamer Baulandmodell (Einhaltung der Angemessenheit) die Kostenbeteiligung im Einzelfall begrenzt. Im vorliegenden Planverfahren entsteht auf Grundlage dieser Angemessenheitsprüfung weder eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung an der sozialen Infrastruktur noch zur Realisierung von Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen.

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Anlagen

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