Antrag - 18/SVV/0755

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den Wassersportvereinen und der Potsdam Marketing und Servicegesellschaft GmbH folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den gravierenden Nachholbedarf in der öffentlichen Zugänglichkeit der Potsdamer Ufer für den Ein- und Ausstieg von nichtmotorisierten Wasserwanderern (Kanuten, Paddler) sowie Windsurfern und Standup-Paddlern zügig abzubauen:

 

  1. An den Potsdamer Ufern sollen in allen Stadtteilen mit Wasserzugang jederzeit öffentlich und frei zugängliche Ein- und Ausstiegsstellen für Paddler und Surfer ausgewiesen und im Rahmen des wassertouristischen Informationssystems „Gelbe Welle“ bekannt gemacht werden.
  2. Die Landeshauptstadt Potsdam soll mit den sechs wassersporttreibenden Vereinen Verhandlungen aufnehmen, um vertraglich zu sichern, dass auf städtischen Grundstücken jederzeit eine frei zugängliche Anlegestelle für den Ein- und Ausstieg von nichtmotorisierten Kanuten, Paddlern und Surfern vorhanden ist. Mit allen anderen wassersporttreibenden Vereinen strebt die Landeshaupstadt Potsdam auf dem Wege von Kooperationsvereinbarungen analoge Regelungen an.
  3. Auf der Anlegestelle „Auf dem Kiewitt“ ist umgehend eine öffentlich und jederzeit frei zugängliche Ein- und Ausstiegsstelle einzurichten. Die Anlage wird innerhalb von zwei Jahren zu einem öffentlichen Wasserwanderrastplatz ausgebaut.
  4. Die in der „Tourismuskonzeption 2025“ vorgesehenen vier Wasserwanderrastplätze sowie weitere fünf Plätze sind bis Mitte 2019 zu identifizieren und bis spätestens 2022 einzurichten.
Reduzieren

Erläuterung

Begründung

Die Landeshauptstadt Potsdam in ihrer einmaligen Verbindung von Stadt, Kultur, Natur- und Seenlandschaft hat eine völlig unterentwickelte öffentliche, für jedermann frei zugängliche Infrastruktur an ihren Ufern für nichtmotorisierte Wasserwanderer, Kanuten, Paddler, Standup-Paddler oder Windsurfer.

hrend die Landeshauptstadt Potsdam zu Recht erhebliche Anstrengungen unternimmt, ihre sich über 125 Kilometer erstreckenden Ufer durch frei zugängliche Uferwege für die öffentliche Nutzung freizuhalten oder zu erschließen, liegt die öffentliche Infrastruktur für Ein- und Ausstiege vom und zum Wasser völlig im Argen. Diesen unzulänglichen Zustand hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam mit ihren Antworten auf die Kleine Anfrage von Janny Armbruster (Drucksache Nr. 18/SVV/0710) ausdrücklich bestätigt. Inzwischen ist sogar der einzige städtisch betriebene innenstadtnahe Wasserwanderrastplatz „Auf dem Kiewitt“ nicht mehr öffentlich zugänglich und nutzbar. Dieser Zustand wird weder dem wachsenden Bedarf an jederzeit frei zugänglichen Ein- und Ausstiegsstellen für Freizeitaktivitäten wie Paddeln und Surfen der Potsdamer Bevölkerung gerecht, noch nutzt er die erheblichen Chancen, die sich für den nichtmotorisierten, sanften Wassertourismus aus einer attraktiven Infrastruktur entlang der Ufer bieten. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam verfolgt aus nachvollziehbaren Gründen des Naturschutzes eine eher restriktive Genehmigungspraxis bei Anträgen von privater Seite auf die Genehmigung von Stegen, Ein- und Ausstiegsstellen etc.. Umso dringender ist dann aber ein ausreichendes und über die gesamte Gemarkung verteiltes Angebot an frei zugänglicher Infrastruktur.

Loading...