Beschlussvorlage - 18/SVV/0838
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Ombudsstelle der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.01.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Recht, Personal und Organisation
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Recht, Personal und Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
- Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank wird zum Ombudsmann der Landeshauptstadt Potsdam als unabhängiger Ansprechpartner für die Aufnahme und Bearbeitung von Hinweisen zu Korruptionsverdachtsfällen sowie zur Vornahme von Schulungen/Abstimmungen mit der/ dem Antikorruptionsbeauftragten bestellt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank einen Vertrag zum Betrieb einer Ombudsstelle für den Zeitraum 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 zu schließen. Die Landeshauptstadt behält sich ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages um weitere drei Jahre vor, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2023 endet.
Erläuterung
Begründung:
Bereits seit 2009 hat sich die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zur Einrichtung einer externen Ombudsstelle als unabhängige Anlaufstelle sowohl für Mitarbeitende als auch Bürgerinnen und Bürger entschieden. Bislang waren drei Ombudsleute für die LHP tätig mit Vertragslaufzeiten von bis zu vier Jahren.
Das Vertragsverhältnis mit dem derzeitigen Ombudsmann, Herrn Dr. Rainer Frank, endet am 31.12.2018.
Die Fortführung der Antikorruptionsarbeit bzw. dieses Hinweisgebersystems erfordert daher eine neue Vergabe der Leistungen. Zur Sicherung der Betreibung der Ombudsstelle ab dem 01.01.2019 wurde auf Grundlage der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eine Verhandlungsvergabe mit vorangeschaltetem Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Am 27.07.2018 wurde der Text für das Interessenbekundungsverfahren über den Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht. Um einen größtmöglichen Wettbewerb zu erreichen, wurden parallel zur Veröffentlichung geeignete Bieter - Rechtsanwältinnen/Rechtanwälte mit Qualifikationen auf dem Gebiet des Strafrechts bzw. mit Erfahrungen in der Betreibung einer Ombudsstellen – per E-Mail aufgefordert, sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Die Interessenbekundung endete am 10.08.2018 mit insgesamt vier Bewerbungen. Alle vier Bewerber wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zum Ende der Angebotsfrist am 05.09.2018 lagen zwei Angebote vor. Mit beiden Interessenten fanden am 25.09.2018 Verhandlungsgespräche statt.
Die anschließende Angebotsbewertung, d. h. die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte dabei mit jeweils 30 % nach den Kriterien Preis, Aufgabenausführung und berufliche Erfahrung in der Betreibung einer Ombudsstelle und mit 10 % nach der Angebotspräsentation.
Unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien hat Herr Rechtsanwalt Dr. Frank das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Im Ergebnis der Auswertung der Angebote wird dem Hauptausschuss empfohlen,
Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank
den Zuschlag zur Betreibung der Ombudsstelle in der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.01.2019 zu erteilen und die bislang erfolgreiche Zusammenarbeit mit ihm fortzusetzen.
Die Beauftragung ist nach der Beschlussfassung des Hauptausschusses durch den Oberbürgermeister vorgesehen. Der Vergabevorschlag wurde durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft und am 22.10.2018 bestätigt (Anlage).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Der Vertragsentwurf sieht entsprechend den Ausschreibungsunterlagen eine kombinierte Vergütung (Pauschale und Honorarstunden) für die Hinweisaufnahme, die Verifizierung, Abstimmungs- und Informationsgespräche sowie Schulungen vor.
Nach Wertung des Angebotes wird mit einem jährlichen Auftragsvolumen Angebotspauschale zuzüglich Honorarleistungen) von bis zu maximal 30.000,- € gerechnet.
Die Haushaltsmittel stehen im Produktkonto 11145000.5291100 (Rechnungsprüfung – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen) zur Verfügung.
Für die Haushaltsjahre 2020 fortfolgende besteht ein Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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34,4 kB
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(wie Dokument)
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71,7 kB
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